01.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Im Zuge der Corona-Virus-Seuche ist die Online-Presse hauptsächlich mit Themen der Seuche verstopft worden. Der Autor dieser Dokumentation stellt Informationen zur Corona-Virus-Seuche hauptsächlich online auf www.twseite.de bereit, da die Thematisierung der Seuchenkrise komplex ist. Die dortigen Informationen tauchen also hier nachfolgend auch deswegen nicht auf, da nur über die Webseite des Autors dieser Dokumentation "www.twseite.de" im Bereich "Gesundheitsversorgung" per AUDIO über die Seuche informiert wird, um die Komplexität der Seuchenkrise abbilden zu können. rp-online.de ist nicht in der Lage, einen aktiven oder inaktiven AD-Blocker zu erkennen. Auch wenn dieser tatsächlich inaktiv ist, blockiert rp-online.de den Internet-Auftritt. Damit entfällt rp-online.de als Informationsquelle. 18.04.2020 sueddeutsche.de Die EU will kranke Kinder und unbegleitete Minderjährige aus den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland in andere EU-Staaten verbringen: BRD, Luxemburg, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Finnland, Irland, Portugal und Litauen. Bisher sind 12 Minderjährige nach Luxemburg und 47 Minderjährige (davon 4 Mädchen) nach Deutschland verbracht worden. Die BRD will bis zu 500 Minderjährige aus den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland aufnehmen: Bevorzugt werden Kinder im Alter unter 14 Jahren, kranke Kinder und Mädchen. In den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland leben ca. 39.000 Menschen, davon 14.000 Minderjährige, davon 1600 unbegleitete Minderjährige, davon 90% männlich. 20.04.2020 bundesregierung.de "Alltagsmasken Schutz in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen In einigen Bundesländern und Kommunen ist es verpflichtend, in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Schutzmasken zu tragen. Bund und Länder empfehlen die sogenannten Alltagsmasken generell dringend. Sie können das Risiko von Infektionen verringern. Schutzmasken sind besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen empfehlenswert. Foto: Getty Images/Jens Schlueter Auch in Zeiten weitgehender Kontaktbeschränkungen müssen Menschen den Weg zur Arbeit zurücklegen und einkaufen gehen. Was tun, wenn es schwierig wird, den geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten? Nach den Empfehlungen des Robert Koch- Instituts kann das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken oder Community-Masken das Risiko von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte. Bund und Länder empfehlen daher dringend, Schutzmasken zu tragen - vor allem im öffentlichen Personnennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel. (Den Bund-Länder-Beschluss PDF, 90 KB, barrierefrei lesen Sie hier im Detail.) Eine bundesweite Pflicht zum Tragen von Schutzmasken gibt es vorerst nicht. Umso wichtiger ist es, in der aktuellen Situation verstärkt Verhaltens- und Hygieneregeln zu befolgen. In Sachsen gilt seit dem 20. April eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen, Bayern führt diese Regelungen ab dem 27. April ein. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Maskenpflicht ebenfalls ab 27. April, jedoch nur für den ÖPNV. Auch einzelne Kommunen haben eigene Regelungen getroffen. Allgemeine Hygieneregeln Ob mit oder ohne Alltagsmaske: Wichtig ist immer, Abstand zu halten. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, den Weg zur Arbeit nicht mit Bus und Bahn zurückzulegen. Wer darauf angewiesen ist, sollte die geltenden Hygieneregeln noch bewusster beachten: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. Husten und niesen Sie in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch. Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren. Video Video zur Mund-Nasen-Bedeckung Ein Schutz für das Gegenüber Persönliche Verhaltensregeln Zusätzlichen Schutz bieten persönliche Verhaltensmaßnahmen, die jeder Fahrgast in eigener Verantwortung ergreifen kann, um sich selbst und andere vor einer Infektion zu schützen. Auch hier ist es vor allem wichtig, Abstand zu halten: beim Ein- und Aussteigen und bei der Auswahl des Sitzplatzes. Auch sollte auf unnötige Fahrten verzichtet und die Hauptverkehrszeit gemieden werden. Montag, 20. April 2020" 20.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Im Bereich Grundsicherung gilt, dass Kosten des persönlichen Schutzes gegen den Corona-Virus-Befall aus dem Regelsatz zu tragen sind, auch wenn dieser dann für andere Zwecke nicht reicht. Diese Kostenabwälzung ist besonders perfide, weil es in der christjüdischen Regierung der BRD keinerlei Ansätze gibt, Bezieher der Grundsicherung nicht schlechter zu stellen (in dem Masken von Bund bereitgestellt und an die Länder verteilt werden, die dann für sozial Schwache die Kosten der Masken übernehmen), da die Bekämpfung der Corona-Virus-Seuche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Analog zu den Denkweisen der Christjuden über Randständige, die wegen Niedriglohn-Kurzarbeitergeld mit Hartz 4 aufstocken müssen, wurde im ARD-Radio am heutigen Tage durch einen Vertreter der christjüdischen Wirtschaftslobby, also Politik, die Anhebung des Kurzarbeitergeldes mit der Begründung abgelehnt, dass die Bezieher des Niedriglohn-Kurzarbeitergeldes in der Minderheit sind und also mit Hartz 4 aufstocken müssen, so dass für die Mehrheit der Kurzarbeiter, die also nicht aufstocken, das Kurzarbeitgeld ohne Anhebung ausreicht. Die Denkweise dieses Vertreters des christjüdischen Abschaumes geht noch viel weiter: Randständigkeit der Hartz-4-Aufstocker, die als Niedriglöhner das Kurzarbeitergeld auf die Armutsgrenze aufstocken, ist notwendig, um Bundesmittel wegen nicht erfolgter Abschmelzung der Rücklagen der BRD-Arbeitslosenversicherung an dieser einzusparen. 20.04.2020 und 21.04.2020 Christliche Sozialpolitik im Zuge der Corona-Virus-Seuche (ARD-Radio) 20.04.2020 Die CDU-CSU-Fraktion im BRD-Bundestag hat folgende Ansichten: Wenn das Kurzarbeitergeld die Leistungen SGB II unterschreiten könnte, ist die Grundsicherung zu beantragen. Dieses Vorgehen betrifft nur wenige Arbeitnehmer, besonders aus dem Bereich Hotel und Gastronomie, wobei dieser Bereich auch ein kultureller Bereich in Deutschland darstellt, so dass ein Rettungspaket für Unternehmen aus diesem Bereich notwendig ist. Da nur eine Minderheit von Arbeitnehmern ein Kurzarbeitergeld unterhalb der Hartz-4-Grundsicherung-Leistungen erhält, ist die von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes unzulässig. Eine von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird dauerhaft verlängert, so dass die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit durch Bundesmittel refinanziert werden müssen: Besonders dann, wenn die konjunkturbedingte Arbeitslosigkeit vermehrt auftritt. Verfassungskonforme Neuverschuldung ist an einen Schulden-Tilgungsplan gebunden. Der Haushalt 2009 bis 2013 wurde von der CDU/CSU und deren Regierungspartner SPD bzw. FDP solide gestaltet, in dem nicht gespart wurde, sondern nicht mehr Geld ausgegeben wurde. Die Wirkung war, dass mit der Finanzkrise ab 2008 Deutschland auf einen Wachstumkurs gegangen ist. Steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen sollte deren Liquidität stärken. Es muss ein wirtschaftliches Wachstum bewirkt werden, um steigende Steuereinnahmen zu erzielen (neben der Neuverschuldung). 10% der Steuerpflichtigen erwirtschaften 60% der Steuereinnahmen in der BRD. Der Eigentümer geführte Mittelstand ist das Mittel der Wahl, um aus der Corona-Virus-Krise herauszukommen: Dieser Mittelstand darf in der Ertragskraft nicht gemindert werden. Das gilt auch, weil die Krise wegen der Corona-Seuche tiefgreifender als die Finanzkrise 2008 ist. 21.04.2020 Realität bezüglich Kurzarbeitergeld für Auszubildende im Bereich Hotel / Gastronomie Für Auszubildende gilt die Regelung, dass das ausbildende Unternehmen befristet für Entgeltausfall des Azubi im Zuge der Kurzarbeit der Belegschaft haftet, bis mit Fristablauf das Kurzarbeitergeld für Azubis vom Staat refinanziert wird. Azubis erhalten erst nach einer Wartezeit Kurzarbeitergeld. Bis dahin sind Azubis vom staatlichen Entgeltzahlungen im Zuge der Kurzarbeit ausgeschlossen. Ziel des Gesetzgebers ist es, Ausbildungsverhältnisse konjunkturbedingt dominieren zu lassen und zwar auch dann, wenn Unternehmen aus dem Bereich den Bedarf an Azubis nicht decken können bzw. Azubis die Ausbildung abbrechen (könnten). Hinweise: Bevor mit Grundsicherung aufgestockt werden kann, muss mit Leistungen außerhalb der Grundsicherung aufgestockt werden, z.B. Wohngeld. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber vorfinanziert, der sich das Geld von den zuständigen Einrichtungen des Staates nachträglich erstatten lässt. Im Bereich Grundsicherung gilt, dass Kosten des persönlichen Schutzes gegen den Corona-Virus-Befall aus dem Regelsatz zu tragen sind, auch wenn dieser dann für andere Zwecke nicht reicht. Diese Kostenabwälzung ist besonders perfide, weil es in der christjüdischen Regierung der BRD keinerlei Ansätze gibt, Bezieher der Grundsicherung nicht schlechter zu stellen (in dem Masken von Bund bereitgestellt und an die Länder verteilt werden, die dann für sozial Schwache die Kosten der Masken übernehmen), obwohl die Bekämpfung der Corona-Virus-Seuche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. 22.04.2020 bundesregierung.de "Schutz im ÖPNV und beim Einkauf Länder und Kommunen setzen auf Alltagsmasken Alle Bundesländer haben das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und zumeist auch beim Einkaufen zur Pflicht gemacht oder haben dies für die nächsten Tage angekündigt. Generell gilt eine dringende Trage-Empfehlung von Bund und Ländern. Eine bundesweite Pflicht gibt es aktuell nicht, aber eine klare Empfehlung: Bürgerinnen und Bürger sollten vor allem im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Bundesländer haben mittlerweile auch verpflichtende Regelungen beschlossen. Einen Überblick über die regionalen Regelungen finden Sie bei den jeweiligen Ländern. Das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken kann nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) das Risiko von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte. Dennoch gelte die Mund-Nase-Bedeckung nur als zusätzlicher Schutz und ersetze nicht andere Maßnahmen, betont das RKI. Bundesgesundheitsminister Spahn sagte, er rechne noch "über Monate" mit der Beibehaltung der Abstandsregeln. "Bis es einen Impfstoff gibt, werden wir miteinander und aufeinander aufpassen müssen." Mehr zum Thema Schutzmasken lesen Sie hier. Hinweise zum richtigen Gebrauch von Alltagsmasken gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einem Video. Mittwoch, 22. April 2020" 22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Es gibt keine Alltagsmasken außer die aus Quark und Creme und Gurkenscheiben ... Nicht-medizinische Masken gibt es. 22.04.2020 berliner-zeitung.de Berlin - ab Montag Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Masken sind in Berlin zu Wucherpreisen kaufbar, so dass finanziell weniger Leistungsfähige die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr nutzen dürfen. Apotheken reichen die erhöhten Einkaufspreise an den Kunden weiter: Für eine vor der Corona-Krise mit 0,60 Euro zu entgeltende Maske werden jetzt ab z.B. 5 Euro fällig: 2 OP-Masken (Einwegmasken, nicht FFP): 5 Euro. 1 FFP2-Maske (medizinische Maske) 5 bis 6 Euro. Läden verkaufen Masken: An einer Tankstelle in Lichtenberg liegen die einfachen Papier-Masken in einer Box an der Kasse - für 2,99 Euro pro Stück. In der Schönfließer Straße verkauft ein "Späti" 1 FFP2-Maske für 8 Euro. 1 Baumwollmaske für 5 Euro. 1 OP-Maske für 2 Euro. 22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Berlin wird christjüdisch-kommunistisch regiert. Die Regierungsparteien sind religiöse Parteien mit je eigenem Wertesystem und Schnittstellen zum jeweiligen Partner. Abgesehen vom puren Opportunismus der Kommunisten sind diese sich mit den Christjuden einig: Wer für Masken nicht zahlen kann, wird selektiert - typisch für eine Religion. Dass in der ehemalige Reichshauptstadt Berlin nun wieder Menschen selektiert und verwertet werden, ist eine deutsch-weite und historische Tradition. Dass Kommunisten z.B. sozial Schwache selektieren, ist ein faschistisches Kennzeichen der berliner Kommunisten, die - wie der Autor dieser Dokumentation bereits belegt hat - aus Seilschaften aus der Westzone der BRD bestehen. Der Erzengel Gabriel, der Teile des deutschen Stammes als Pack bezeichnet hat, hat Unrecht: Es gibt viel weniger Pack im deutschen Stamm, dafür reichlich Pack in den Eliten u.a. der Regierenden: Parasiten, die Mitmenschen verachten. Es wird Zeit, den elitären Christjudas, der seine Mitmenschen an Wucherer verrät, auszurotten, auch um Mitmenschen eine Chance zum Überleben zu geben. 23.04.2020 bundesregierung.de "Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel in Berlin vor dem Deutschen Bundestag (Protokoll des Deutschen Bundestages) Donnerstag, 23. April 2020 in Berlin Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir erleben ganz und gar außergewöhnliche, ernste Zeiten. Und wir alle, Regierung und Parlament, unser ganzes Land, werden auf eine Bewährungsprobe gestellt, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg, seit den Gründungsjahren der Bundesrepublik Deutschland nicht gab. Es geht um nicht weniger als das Leben und die Gesundheit der Menschen. Und es geht um den Zusammenhalt und die Solidarität in unserer Gesellschaft und in Europa. Ich stehe vor Ihnen als Bundeskanzlerin einer Bundesregierung, die in den vergangenen Wochen zusammen mit den Bundesländern Maßnahmen beschlossen hat, für die es kein historisches Vorbild gibt, an dem wir uns orientieren könnten. Wir haben Ihnen, dem Parlament, Gesetzentwürfe zugeleitet und Sie um die Bewilligung von Finanzmitteln in einer Höhe gebeten, wie sie vor der Coronapandemie schlicht außerhalb unserer Vorstellungen lag. Ich danke von Herzen dafür, dass der Deutsche Bundestag wie im Übrigen ja auch der Bundesrat unter schwierigen Umständen die gesetzlichen Maßnahmen äußerst schnell beraten und beschlossen hat. Wir leben nun seit Wochen in der Pandemie. Jeder Einzelne von uns hat sein Leben den neuen Bedingungen anpassen müssen, privat wie beruflich. Jeder von uns kann berichten, was ihm oder ihr besonders fehlt, besonders schwerfällt. Und ich verstehe, dass dieses Leben unter Coronabedingungen allen schon sehr, sehr lange vorkommt. Niemand hört es gerne, aber es ist die Wahrheit: Wir leben nicht in der Endphase der Pandemie, sondern immer noch an ihrem Anfang. Wir werden noch lange mit diesem Virus leben müssen. Die Frage, wie wir verhindern, dass das Virus zu irgendeinem Zeitpunkt unser Gesundheitssystem überwältigt und in der Folge unzähligen Menschen das Leben kostet, wird noch lange die zentrale Frage für die Politik in Deutschland und Europa sein. Mir ist bewusst, wie schwer die Einschränkungen uns alle individuell, aber auch als Gesellschaft belasten. Diese Pandemie ist eine demokratische Zumutung; denn sie schränkt genau das ein, was unsere existenziellen Rechte und Bedürfnisse sind - die der Erwachsenen genauso wie die der Kinder. Eine solche Situation ist nur akzeptabel und erträglich, wenn die Gründe für die Einschränkungen transparent und nachvollziehbar sind, wenn Kritik und Widerspruch nicht nur erlaubt, sondern eingefordert und angehört werden - wechselseitig. Dabei hilft die freie Presse. Dabei hilft unsere föderale Ordnung. Dabei hilft aber auch das wechselseitige Vertrauen, das die letzten Wochen hier im Parlament und überall im Land zu erleben war. Wie selbstverständlich sich die Bürgerinnen und Bürger füreinander eingesetzt haben und sich eingeschränkt haben als Bürgerinnen und Bürger für andere, das ist bewundernswert. Lassen Sie mich Ihnen versichern: Kaum eine Entscheidung ist mir in meiner Amtszeit als Bundeskanzlerin so schwergefallen wie die Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte. Auch mich belastet es, wenn Kinder im Moment nicht einfach ganz unbeschwert ihre Freundinnen und Freunde treffen können und das so vermissen. Auch mich belastet es, wenn Menschen derzeit grundsätzlich nur mit einem weiteren Menschen außerhalb ihres eigenen Hausstands spazieren gehen können und immer auf den so wichtigen Mindestabstand achten müssen. Auch mich belastet ganz besonders, was die Menschen erdulden müssen, die in Pflege-, Senioren-, Behinderteneinrichtungen leben. Dort, wo Einsamkeit ohnehin zum Problem werden kann, ist es in Zeiten der Pandemie und ganz ohne Besucher noch viel einsamer. Es ist grausam, wenn außer den Pflegekräften, die ihr Allerbestes tun, niemand da sein kann, wenn die Kräfte schwinden und ein Leben zu Ende geht. Vergessen wir nie diese Menschen und die zeitweilige Isolation, in der sie leben müssen. Diese 80-, 90-Jährigen haben unser Land aufgebaut. Den Wohlstand, in dem wir leben, haben sie begründet. Sie sind Deutschland genau wie wir, ihre Kinder und Enkel. Und wir kämpfen den Kampf gegen das Virus auch für sie. Ich bin deshalb auch überzeugt, dass die so harten Einschränkungen dennoch notwendig sind, um diese dramatische Krise als Gemeinschaft zu bestehen und das zu schützen, was unser Grundgesetz in das Zentrum unseres Handelns stellt: das Leben und die Würde jedes einzelnen Menschen. Durch die Strenge mit uns selbst, die Disziplin und Geduld der letzten Wochen haben wir die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Das klingt wie etwas Geringes, aber es ist etwas ungeheuer Wertvolles. Wir haben Zeit gewonnen und diese wertvoll gewonnene Zeit gut genutzt, um unser Gesundheitssystem weiter zu stärken. Dreh- und Angelpunkt aller Bemühungen im medizinischen Bereich sind die Intensivstationen. Dort entscheidet sich das Schicksal für die am schwersten von Corona Betroffenen. Wir alle kennen die furchtbaren Berichte aus Krankenhäusern in einigen Ländern, die vom Virus ein paar Wochen lang schlicht überrannt waren. Dass es dazu nicht kommt, das ist das schlichte und gleichzeitig so anspruchsvolle Ziel der Bundesregierung. Ich danke unserem Gesundheitsminister Jens Spahn, aber auch den Gesundheitsministern der Länder, die so unermüdlich auf dieses Ziel hinarbeiten - und mit sichtbaren Erfolgen. Wir haben die Anzahl der Beatmungsbetten deutlich ausgeweitet. Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz haben wir sichergestellt, dass die Krankenhäuser die zusätzlichen Intensiversorgungskapazitäten aufbauen können. So können wir heute feststellen: Unser Gesundheitssystem hält der Bewährungsprobe bisher stand. Jeder Coronapatient erhält auch in den schwersten Fällen die bestmögliche menschenwürdige Behandlung. Mehr als allen staatlichen Maßnahmen verdanken wir das der aufopfernden Arbeit von Ärzten und Ärztinnen, von Pflegekräften und Rettungssanitätern, von so vielen Menschen, die mit ihrem Fleiß und ihrer Tatkraft das ausmachen, was wir oft einfach "unser Gesundheitssystem" nennen. Ihnen danken wir mit diesem Applaus, und in diesen Dank möchte ich auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr einschließen, die an vielen Stellen helfen. Eine vielleicht in der Öffentlichkeit weniger beachtete, aber ebenso entscheidende Rolle im Kampf gegen die Pandemie spielt der öffentliche Gesundheitsdienst. Fast 400 lokale Gesundheitsämter sind das. Wenn es uns in den nächsten Monaten gelingen soll, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren und einzudämmen, dann brauchen wir diese Ämter in starker Verfassung, und ich sage: in stärkerer Verfassung, als sie vor der Pandemie waren. Deshalb haben Bund und Länder gerade vereinbart, diesen Ämtern mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geben, damit sie zum Beispiel diese überaus wichtige - ja, ich sage: entscheidende - Aufgabe, nämlich die Kontakte eines Infizierten nachzuverfolgen, auch tatsächlich effektiv wahrnehmen können. Das Robert-Koch-Institut wird darüber hinaus 105 mobile Teams aus Studierenden aufstellen, die sogenannten Containment Scouts, die dort, wo besonderer Bedarf besteht, eingesetzt werden können. Von Anfang an hat die Bundesregierung sich auch dem Thema der persönlichen Schutzausrüstung gewidmet. Die Versorgung mit diesen Gütern, insbesondere mit medizinischen Schutzmasken, ist schnell zu einer der zentralen Aufgaben geworden, und nicht nur für uns, sondern für die ganze Welt. Denn ohne gesunde Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger nützen auch vorhandene Intensivbetten und Beatmungsgeräte nichts. Die Lage auf den Weltmärkten für solches Material ist angespannt. Die Handelssitten in den ersten Wochen der Pandemie waren, sagen wir mal, rau. Deshalb hat die Bundesregierung, obwohl wir nach dem Infektionsschutzgesetz nicht zuständig sind, entschieden, die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zentral zu koordinieren und die Waren dann an die Bundesländer weiterzugeben. Ich danke auch den Unternehmen, die uns dabei mit ihrer Erfahrung geholfen haben. Die Pandemie lehrt uns: Es ist nicht gut, wenn Schutzausrüstung ausschließlich aus fernen Ländern bezogen wird. Masken, die wenige Cent kosten, können in der Pandemie zu einem strategischen Faktor werden. Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union arbeiten deshalb daran, auf diesem Gebiet wieder unabhängiger von Drittländern zu werden. Deshalb bauen wir die Produktionskapazitäten für Schutzgüter in Deutschland und Europa mit Hochdruck aus. Wenn wir uns fragen, was uns zugutegekommen ist in dieser ersten Phase der Ausbreitung des Virus, so sind das - neben den relativ vielen Intensivbetten - die hohen Testkapazitäten und das dichte Netz an Laboren. Die Experten sagen uns: testen, testen, testen. - So gewinnen wir ein besseres Bild von der Epidemie in Deutschland, bekommen größere Klarheit über die Dunkelziffer der Infektionen, können Pflegekräfte häufiger testen, um die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Heimen zu senken. Deswegen haben wir die Kapazitäten für eine umfassende Testung schon kontinuierlich ausgebaut und werden sie weiter ausbauen. Dennoch: Beenden können werden wir die Coronapandemie letztlich wohl nur mit einem Impfstoff, jedenfalls nach allem, was wir heute über das Virus wissen. In mehreren Ländern weltweit sind Forscher auf der Suche. Die Bundesregierung hilft mit finanzieller Förderung, damit auch der Forschungsstandort Deutschland dabei seine Rolle spielen kann. Genauso aber stehen wir auch finanziell hinter internationalen Initiativen wie der Impfstoffinitiative CEPI. Auch für die Medikamentenentwicklung und für ein neues nationales Forschungsnetzwerk zu Covid-19 hat die Bundesregierung kurzfristig erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Das hilft Forschern und Ärzten an allen deutschen Universitätskliniken, Hand in Hand an dieser Aufgabe zu arbeiten. Wir werden ja noch viele Studien brauchen, in der Zukunft auch Antikörperstudien. Dafür sind wir also gut gerüstet. Doch Wissenschaft ist nie national. Wissenschaft dient der Menschheit. Deshalb versteht es sich von selbst, dass, wenn Medikamente oder ein Impfstoff, gefunden, getestet, freigegeben und einsatzbereit sind, sie dann in aller Welt verfügbar und auch für alle Welt bezahlbar sein müssen. Ein Virus, das sich in fast allen Staaten ausbreitet, kann auch nur im Zusammenwirken aller Staaten zurückgedrängt und eingedämmt werden. Für die Bundesregierung ist die internationale Zusammenarbeit gegen das Virus herausragend wichtig. Wir stimmen uns im Kreis der Europäischen Union ab, genauso im Rahmen der G 7 und der G 20. Mit der Entscheidung, den ärmsten 77 Staaten der Welt alle Zins- und Tilgungszahlungen in diesem Jahr zu stunden, konnten wir etwas Druck von diesen hart geprüften Staatengruppen nehmen. Aber bei dieser Unterstützung wird es natürlich nicht bleiben können. Für die Bundesregierung ist die Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas immer ein Schwerpunkt, und in der Coronakrise müssen wir sie noch verstärken. Nicht nur in Afrika, aber gerade dort kommt es sehr auf die Arbeit der Weltgesundheitsorganisation, WHO, an. Für die Bundesregierung betone ich: Die WHO ist ein unverzichtbarer Partner, und wir unterstützen sie in ihrem Mandat. Meine Damen und Herren, wenn wir uns hier in Deutschland die neuesten Zahlen des Robert-Koch-Instituts ansehen, dann zeigen die Indikatoren, dass sie sich in die richtige Richtung entwickeln, zum Beispiel eine verlangsamte Infektionsgeschwindigkeit, derzeit täglich mehr Genesene als Neuerkrankte. Das ist ein Zwischenerfolg. Aber gerade, weil die Zahlen Hoffnungen auslösen, sehe ich mich verpflichtet, zu sagen: Dieses Zwischenergebnis ist zerbrechlich. Wir bewegen uns auf dünnem Eis, man kann auch sagen: auf dünnstem Eis. Die Situation ist trügerisch, und wir sind noch lange nicht über den Berg; denn wir müssen im Kampf gegen das Virus immer im Kopf haben: Die Zahlen von heute spiegeln das Infektionsgeschehen von vor etwa zehn bis zwölf Tagen wider. Die heutige Zahl der Neuinfizierten sagt uns also nicht, wie es in einer oder zwei Wochen aussieht, wenn wir zwischendurch ein deutliches Mehr an neuen Kontakten zugelassen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um noch einmal etwas ausführlicher zu erläutern, was mir gerade Sorge bereitet. Natürlich sind politische Entscheidungen immer Teil eines fortwährenden Abwägungsprozesses nach bestem Wissen und Gewissen. Das gilt auch für die Entscheidungen zur Bekämpfung der Coronapandemie, die ja von größter Trageweite für das Wohlergehen der Menschen in unserem Lande sind. In dieser so überaus wichtigen Abwägung, die sich niemand, weder im Bund noch in den Bundesländern, leicht macht - das weiß ich -, bin ich bei der Bekämpfung des Coronavirus überzeugt: Wenn wir gerade am Anfang dieser Pandemie größtmögliche Ausdauer und Disziplin aufbringen, dann werden wir in der Lage sein, schneller wieder wirtschaftliches, soziales und öffentliches Leben zu entfalten, und zwar nachhaltig, als wenn wir uns - gerade am Anfang - vor dem Hintergrund ermutigender Infektionszahlen zu schnell in falscher Sicherheit wiegen. Wenn wir also am Anfang diszipliniert sind, werden wir es viel schneller schaffen, Gesundheit und Wirtschaft, Gesundheit und soziales Leben wieder gleichermaßen leben zu können. Auch dann wird das Virus immer noch da sein; aber mit Konzentration und Ausdauer - gerade am Anfang - können wir vermeiden, von einem zum nächsten Shutdown zu wechseln oder Gruppen von Menschen monatelang von allen anderen isolieren zu müssen und mit furchtbaren Zuständen in unseren Krankenhäusern konfrontiert zu sein, wie es in einigen anderen Ländern leider der Fall war. Je ausdauernder und konsequenter wir am Anfang der Pandemie die Einschränkungen ertragen und damit das Infektionsgeschehen nach unten drücken, umso mehr dienen wir nicht nur der Gesundheit der Menschen, sondern auch dem wirtschaftlichen und sozialen Leben, weil wir dann in der Lage wären, jede Infektionskette konsequent zu ermitteln und somit das Virus zu beherrschen. Diese Überzeugung leitet mein Handeln. Ich sage Ihnen deshalb ganz offen: Ich trage die Beschlüsse, die Bund und Länder am Mittwoch letzter Woche getroffen haben, aus voller Überzeugung mit. Doch ihre Umsetzung seither bereitet mir Sorgen. Sie wirkt auf mich in Teilen sehr forsch, um nicht zu sagen: zu forsch. Wenn ich das sage, dann ändert das natürlich kein Jota daran, dass ich die Hoheit der Bundesländer, die ihnen nach unserer grundgesetzlich festgeschriebenen föderalen Staatsordnung in vielen Fragen zukommt, natürlich auch beim Infektionsschutzgesetz aus voller Überzeugung achte. Unsere föderale Ordnung ist stark. Damit hier kein Missverständnis entsteht, wollte ich das noch mal deutlich sagen. Gleichwohl sehe ich es als meine Pflicht an, zu mahnen, eben nicht auf das Prinzip Hoffnung zu vertrauen, wenn ich davon nicht überzeugt bin. So mahne ich in diesem Sinne auch im Gespräch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und auch in diesem Hohen Hause: Lassen Sie uns jetzt das Erreichte nicht verspielen und einen Rückschlag riskieren! Es wäre jammerschade, wenn uns die voreilige Hoffnung am Ende bestraft. Bleiben wir alle auf dem Weg in die nächste Phase der Pandemie klug und vorsichtig. Das ist eine Langstrecke, bei der uns nicht zu früh die Kraft und die Luft ausgehen dürfen. Klar ist, dass wir erst einmal nicht zum Alltag, wie wir ihn vor Corona kannten, zurückkehren können. Der Alltag wird einstweilen anders aussehen, auch dann, wenn die derzeit beratenen digitalen Tracing-Modelle zum Einsatz kommen können. Auch die strengen Abstandsregeln, die Hygienevorschriften, auch die Kontaktbegrenzungen werden weiter dazugehören. Das betrifft beispielsweise die Öffnung von Schulen und Kitas. Die Länder sind dabei, die schrittweise Öffnung der Schulen nun auch ganz praktisch umzusetzen bzw. vorzubereiten. Da wird es viel fantasievoller Tatkraft bedürfen. Ich danke heute schon allen, die sich dafür zurzeit einsetzen. Ich weiß, dass das sehr, sehr viele sind. Ich habe am Anfang von der größten Bewährungsprobe seit den Anfangstagen der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Das gilt leider auch für die Wirtschaft. Wie tief die Einbußen am Ende des Jahres sein werden und wie lange sie anhalten, wann die Erholung einsetzt, das können wir heute noch nicht seriös sagen; denn auch das hängt natürlich von unserem Erfolg in der Auseinandersetzung mit dem Virus ab. Die Pandemie hat uns in einer Zeit gesunder Haushalte und starker Reserven getroffen. Jahre solider Politik helfen uns jetzt. Es geht jetzt darum, unsere Wirtschaft zu stützen und einen Schutzschirm für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuspannen. Millionen von Anträgen für verschiedene Hilfsprogramme sind eingegangen; Millionen von Menschen und Unternehmen haben bereits Geld erhalten. Wir konnten all diese gesetzlichen Maßnahmen schnell und mit überwältigender Mehrheit beschließen. Unsere parlamentarische Demokratie ist stark, sie ist leistungsfähig und in Krisenzeiten äußerst schnell. Auch gestern Abend haben wir im Koalitionsausschuss noch einmal weitere Maßnahmen beschlossen; Sie sind darüber informiert. Doch all unsere Bemühungen auf nationaler Ebene können letztlich nur dann erfolgreich sein, wenn wir auch gemeinsam in Europa erfolgreich sind. Sie haben mich hier in diesem Haus oft sagen hören: Deutschland kann es auf Dauer nur gut gehen, wenn es auch Europa gut geht. - Mir ist es mit diesem Satz auch heute wieder sehr, sehr ernst. Wie drückt sich das praktisch aus? Zum Beispiel haben wir mehr als 200 Patienten aus Italien, Frankreich oder den Niederlanden in deutschen Intensivstationen behandelt. Wir haben medizinisches Material zum Beispiel nach Italien oder Spanien geliefert und neben unseren Bürgern Tausende gestrandete andere Europäerinnen und Europäer aus aller Welt zurück nach Hause geholt - dafür übrigens ein herzliches Dankeschön allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Auswärtigen Amt. Man glaubt gar nicht, wie viele Deutsche sich außerhalb der eigenen Landesgrenzen befinden; aber wir konnten auch vielen anderen Europäern helfen. Danke dafür. Wir haben auch gemeinsam gehandelt, um dem massiven Einbruch der europäischen Wirtschaft zu begegnen. Wir tun das mit einem Paket von Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte in Höhe von immerhin 500 Milliarden Euro, das unser Finanzminister Olaf Scholz und die anderen Finanzminister in der Euro-Gruppe vor zwei Wochen vereinbart haben. Jetzt geht es darum, diese 500 Milliarden Euro auch wirklich verfügbar zu machen; dafür wird auch der Deutsche Bundestag noch Beschlüsse fassen müssen. Ich würde mich freuen, wenn wir sagen könnten: Zum 1. Juni ist das Geld auch wirklich da. - Denn es geht hier um Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen. Es geht hier um vorsorgliche Kreditlinien, und es geht hier auch um Kurzarbeitergeld, für das einige Mitgliedstaaten vielleicht nicht die finanziellen Ressourcen haben, was aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort sehr helfen kann. Nun fordern einige unserer europäischen Partner - aber auch innerhalb der politischen Diskussion in Deutschland ist das ein Thema -, angesichts der schweren Krise gemeinsame Schulden mit gemeinsamer Haftung aufzunehmen. Diese Frage wird auch bei der Videokonferenz des Europäischen Rates heute Nachmittag sicherlich wieder eine Rolle spielen. Nehmen wir an, die Zeit und der politische Wille zur gemeinsamen Verschuldung seien wirklich vorhanden: Dann müssten alle nationalen Parlamente in der Europäischen Union und auch der Deutsche Bundestag entscheiden, die EU-Verträge so zu ändern, dass ein Teil des Budgetrechts auf die europäische Ebene übertragen und dort demokratisch kontrolliert würde. Das wäre ein zeitraubender und schwieriger Prozess und keiner, der in der aktuellen Lage direkt helfen könnte; denn es geht jetzt darum, schnell zu helfen und schnell Instrumente in der Hand zu haben, die die Folgen der Krise lindern können. Es wird beim heutigen Europäischen Rat auch darüber beraten, wie wir in Europa in der Zeit nach den strengsten Einschränkungen gemeinsam vorgehen wollen. Wir wollen schnell in Europa handeln; denn wir brauchen natürlich Instrumente, um die Folgen der Krise in allen Mitgliedstaaten überwinden zu können. Ich halte es in diesem Zusammenhang erst einmal für wichtig, dass die Europäische Kommission jetzt und in den nächsten Wochen fortlaufend prüft, wie die verschiedenen Bereiche der Wirtschaft in Europa von der Krise betroffen sind und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt. Dies betrifft also auch die unmittelbare Hilfe für die europäische Wirtschaft. Ein europäisches Konjunkturprogramm könnte in den nächsten zwei Jahren den nötigen Aufschwung unterstützen. Deshalb werden wir dafür auch arbeiten. In unseren heutigen Beratungen wird es noch nicht darum gehen, bereits die Details festzulegen oder schon über den Umfang zu entscheiden. Doch eines ist schon klar: Wir sollten bereit sein, im Geiste der Solidarität über einen begrenzten Zeitraum hinweg ganz andere, das heißt deutlich höhere Beiträge zum europäischen Haushalt zu leisten. Denn wir wollen, dass sich alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Union wirtschaftlich wieder erholen können. Ein solches Konjunkturprogramm sollte allerdings von vornherein mit dem europäischen Haushalt zusammengedacht werden; denn der gemeinsame europäische Haushalt ist das seit Jahrzehnten bewährte Instrument solidarischer Finanzierung gemeinsamer Aufgaben in der Europäischen Union. Darüber hinaus werde ich heute darauf drängen, dass sich der Europäische Rat schon bald mit grundsätzlichen Fragen befasst: Wo müssen wir auf europäischer Ebene noch enger zusammenarbeiten? Wo braucht die Europäische Union zusätzliche Kompetenzen? Welche strategischen Fähigkeiten müssen wir in Zukunft in Europa haben oder halten? Nicht nur bei der Finanzpolitik, der Digitalpolitik und beim Binnenmarkt könnten wir diese Union vertiefen; auch in der Migrationspolitik, der Rechtsstaatlichkeit, der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik oder beim Klimaschutz ist europäische Solidarität gefragt. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns in Deutschland ist das Bekenntnis zum vereinten Europa Teil unserer Staatsräson. Das ist kein Stoff für Sonntagsreden, sondern das ist ganz praktisch: Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft. Dies muss Europa jetzt angesichts dieser ungeahnten Herausforderung der Pandemie beweisen. Diese Pandemie trifft alle, aber nicht alle gleich. Wenn wir nicht aufpassen, dient sie all denen als Vorwand, die die Spaltung der Gesellschaft betreiben. Europa ist nicht Europa, wenn es sich nicht auch als Europa versteht. Europa ist nicht Europa, wenn es nicht füreinander einsteht in Zeiten unverschuldeter Not. Wir haben in dieser Krise auch die Aufgabe, zu zeigen, wer wir als Europa sein wollen. Und so bin ich am Ende meiner Rede wieder beim Gedanken des Zusammenhalts angekommen. Was in Europa gilt, ist auch für uns in Deutschland das Wichtigste. So paradox es klingt: In Wochen, in denen die Verhaltensregeln uns weit auseinander gezwungen haben und Distanz statt Nähe nötig ist, haben wir zusammengehalten und durch Zusammenhalt gemeinsam geschafft, dass sich das Virus auf seinem Weg durch Deutschland und Europa immerhin verlangsamt hat. Das kann keine Regierung einfach anordnen. Auf so etwas kann eine Regierung letztlich nur hoffen. Das ist nur möglich, wenn Bürgerinnen und Bürger mit Herz und Vernunft etwas für ihre Mitmenschen tun, für ihr Land - nennen Sie es: für das große Ganze. Mich macht das unendlich dankbar, und ich wünsche mir, dass wir auch so weiter durch diese nächste Zeit gehen. Sie wird noch länger sehr schwer bleiben. Aber gemeinsam - davon bin ich nach diesen ersten Wochen der Pandemie überzeugt - wird es uns gelingen, diese gigantische Herausforderung zu meistern: gemeinsam als Gesellschaft, gemeinsam in Europa. Vielen Dank." 23.04.2020 morgenpost.de In Berlin wird - trotz Mangel an Schutzmasken - ab dem 27.04.2020 die Maskenpflicht (Mund und Nase) für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Als Schutz reichen auch selbst genähte Stoffmasken, Schals und Tücher. Berlin will in den Bezirksämtern und Rathäusern Masken bereitstellen. 23.03.3030 dradio.de "Covid-19Bundesweit Maskenpflicht wegen Coronavirus Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, gilt ab Montag bundesweit eine sogenannte Maskenpflicht. Auch Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz sowie das Saarland haben sich nun dafür ausgesprochen und das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes im öffentlichen Raum weitgehend zur Pflicht erklärt. Die Vorgabe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet: Mehrheitlich müssen die Menschen einen Nasen- und Mundschutz in Bussen und Bahnen, in öffentlichen Gebäuden sowie beim Einkaufen tragen. Einige Länder verhängen Bußgelder, wenn man den Gesichtsschutz nicht trägt. In Mecklenburg-Vorpommern kostet dies beispielsweise 25 Euro. In der vergangenen Woche konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder in einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel noch nicht auf eine bundesweite Maskenpflicht verständigen und gaben nur eine Trageempfehlung aus." ... 23.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Also, viel praktischer und vor allem deutscher sind folgende Regeln: Präambel: Masken sind dort zu benutzen, wenn Masken kaufbar sind UND gekauft werden. :-)) Anträge auf Zuschüsse für Maskenkauf sind beim Sozialamt online vorab zu stellen, wobei der schriftliche Antrag mit Nachweisen von Verkaufsangeboten von Masken und deren Preise und Lieferzeiten auszustatten ist. Die Online-Registrierung dient der Ermittlung des Umfanges der Beschaffung von Masken, da diese Ware eine knappe Ressource ist. Bewilligt werden Masken vorrangig an Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Ist das KfZ steuerlich als Instrument zur Erreichung der Arbeit angemeldet, ist die Bewilligung nachrangig. Dazu werden KFZ-Steuerdaten dem System der Sozialämter bereitgestellt, wobei das System z.Z. auf manuellen Betrieb basiert (daher der schriftliche Antrag). Gezahlt wird bewilligter Zuschuss nur nach Vorlage des Masken-Kaufbeleges im Sozialamt (online oder postalisch). Gezahlte Zuschüsse sind im Rahmen der Einkommensteuer bzw. der Grundsicherung SGB II zu berücksichtigen: Zufluss an versteuerbares Vermögen bzw. anrechenbares Vermögen. Zur ordnungsrechtlichen Kontrolle der Anwendung der Masken im öffentlichen Raum kann - wie im Rahmen der Arbeitskräftebeschaffung im Bereich Gemüse- und Obsternte - auch auf Asylanten zugegriffen werden, die nur einen Duldungsstatus haben. Die Ordnungskräfte müssen den Nachweis einer Unterweisung bei sich tragen. Lehrgänge sind über die Arbeitsagenturen förderbar, wobei diese die Lehrgänge beschaffen, gestalten und verwalten. Zuschüsse der Bundesagentur und der Einwanderungsämter an die Arbeitsagenturen sind möglich, wenn im Fall der kommunal geführten Ämter der regionale Bedarf an Masken ermittelt wurde und der Nachweis vorliegt, dass Masken beziehbar sind, so dass Geld nur dann fließt, wenn Masken auch wirklich gekauft werden können. Dazu sind in den Anträgen auf Zuschüsse für Maskenkauf durch die Sozialämter Angaben zu hinterlegen, so dass nur dann Zuschüsse bewilligt werden können, wenn Masken in der Region auch verfügbar sind. Die BRD-Regierung prüft zusammen mit den Länderchefs, ob für Regionen, in denen Masken so knapp käuflich zu erwerben sind, die Förderung von Maskenerstellung im Do-It-Your-Self-Verfahren förderbar sind, wobei dei Herstellung zum Zweck der Erlangung von Gewinn nicht förderbar ist: Die Masken sind zum Selbstkostenpreis zu verkaufen, so dass Zuschüsse nicht Teil von Gewinn werden. Dazu sind von den Gewerbeämtern wöchentliche Stichproben am Markt zu erheben, die die Preisentwicklungsabweichungen erfassen (z.B. Wucherpreise also Gewinnabsichten). Die Förderung der Maskenerstellung im Do-It-Your-Self-Verfahren hängt vom Grad der Neuverschuldung des Staates in Relation zur prozentualen Quote des Rüstungsetats nach US-Normen der NATO ab. Dazu werden die NATO-Staaten in der EU in kürze Vorschläge unterbreiten, wie Finanzen des Militärsektors in die Förderung von Masken umgeleitet werden können, wobei die betroffenen EU-Staaten einstimmig entscheiden müssen. Das allerdings wird als problematisch angesehen, da gerade in der Ostzone der EU massive Maskenherstellung stattfindet, die in den Export geht, also nicht so einfach bezuschussbar ist. Der deutsche Ethikrat muss eine Einschätzung zu den o.g. Regeln erklären, so dass die BRD-Regierung Vorgaben für die BRD-Bundesländer machen kann, die im Bundesrat dazu gesetzgeberisch aktiv werden müssen, wobei die einfache Mehrheit nicht ausreicht. Verfassungsrechtliche Bedenken sind insoweit ausgeschlossen, wie es um den Zufluss an versteuerbarem Vermögen bzw. anrechenbares Vermögen geht, da diese Normen bereits in Gesetzesform implementiert sind. Die verfassungsrechtliche Prüfung der Förderung von Maskenkauf und -herstellung kann daher nur im Rahmen der rechtlichen Prüfung der o.g. Gesetzesform erfolgen. ... 24.04.2020 gegen-hartz.de Im Dezember 2019 bezogen rund 5,28 Millionen Menschen Hartz IV Leistungen, davon 67% seit mindestens 2 Jahren. 43% seit mindestens 4 Jahren. 2 Millionen Kinder und Jugendliche. 1 Million Aufstocker. 25.04.2020 heise.de Der Glasfaser-Gigabitausbau in Deutschland ist Geschichte: Die BRD Bundesnetzagentur erlaubt der Deutschen Telekom, das Vektoring (Kupferkabel, DSL) vorrangig weiter zu nutzen . Kupferkabel kann bei einer Länge zwischen Glasfaser-Kupfer-Kopplungsstation bis zu Dose in der Wohnung von 50 Meter max. 1 Gigabit/sec Bandbreite liefern. 100 Meter max. 0,6 Gigabit/sec Bandbreite liefern. ab dann noch weniger Bandbreite. Die Kopplung von Glasfaser an Kupferkabel ist nur mit Frequenzen im MHz-Bereich möglich, wobei die Störungen ansteigen, je geringer die Frequenz ist. DSL (von Telekom geliefert) arbeitet bei 30 MHz, wobei dieser Bereich nun geschützt ist. G.fast (nicht von Telekom geliefert) muss nun ab 35 bis bei 106 MHz arbeiten, wobei damit 200 MBit/sec Kapazität verloren gehen. Wenn G.fast den Telekombereich nutzt, stören sich DSL und G.fast. Die deutsche Telekom geht davon aus, dass ihre Kunden noch einige Jahre einen Bandbreitenbedarf unter 1 GBit/sec haben, so dass das Glasfasernetz nicht bis in die Wohnung verlegt werden muss, sondern das Kupferkabelnetz ausreicht. 25.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Tolle Infos von heise.de: Wessen DSL-Vertrag mit der Deutschen Telekom problemlos beendbar ist, kann diese von vorn herein ausschließen und sich dafür bei echten Glasfaseranbietern umschauen, wenn diese in der Region überhaupt mit eigenen Netzen verfügbar sind - und da liegt der Haken: Ein Provider, der bei Telekom mietet, ist sinnlos. Und Telekom ist wie in Krake weit verbreitet. ... Eventuell aus dieser Zone wegziehen ... Besonders für Firmen sind diese Heise-Infos wichtig. Der Autor dieser Dokumentation hat 3 Monate im Riesen-Callcenter von Zalando in der Leipziger Str. gearbeitet, um dort u.a. Buchungen in SAP und Echtzeit-Customer-Care abzuarbeiten. Sämtliche Callcenter arbeiteten mit Internet-Anschluss, denn ohne Server-Wolken wäre der Traffic nicht zeitlich akzeptabel: Die Bandbreite musste sehr groß sein, wenn alle Arbeitsplätze belegt waren, da die Software Sales Force in der Wolke arbeitete. - Einmal darf man raten, wieso Zalando (neben der Mall) in der Leipziger Str. das Center hatte. Der Autor dieser Dokumentation sagt es mal so: Wäre das Callcenter im Bereich der Netzversorgung, wo der Autor diese Dokumentation wohnt, dann wären max. 100 Mbit drin, oder Zalando baut auf eigene Kosten den Glasfaserzugang aus, wenn Telekom benutzt werden soll. ... Zalando hat natürlich nicht, sondern dafür Geld in das neue Hauptquartiergebäude gesteckt .... 30.04.2020 heise.de Im Zuge der Corona-Virus-Seuche wurde bis zum 26.04.2020 für 10,1 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Der letzte Rekord war im Finanzkrisenjahr 2009: Für 3,3 Millionen Menschen wurde Kurzarbeit angemeldet. Im April 2020 waren 626.000 unbesetzte Stellen bei den Arbeitsagenturen gemeldet. 18.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation faz.net hat das Thema "Hartz 4" http://www.faz.net/aktuell/finanzen/thema/hartz-iv ersatzlos eingestellt. Ein Klick auf diesen Link führt zu "https://faz-tms-varnish.rtrsupport.de verlangt einen Benutzernamen und ein Passwort. Ausgabe der Website: "realm" und zu "https://faz-tms-varnish.rtrsupport.de/aktuell/wirtschaft/thema/hartz-iv" mit der Meldung "401 Unauthorized You need a valid user and password to access this content.". 10.05.2020 sueddeutsche.de Im Zuge der Corona-Virus-Seuche-Wirtschaftskrise in der EU erlaubt die EU-Kommission die Teilverstaatlichung von Unternehmen, die von EU-Ländern unterstützend finanziert werden sollen, wenn der jeweilige EU-Staat dieses finanziell leisten kann. Z.B. hat die BRD 1000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften bereitgestellt, wobei in der gesamten EU bisher 2000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften verwendet werden. Die Teilverstaatlichung unterliegt folgenden Maßgaben: Das teilverstaatlichte Unternehmen kann Dividende nur an den teilhabenden Staat auszahlen. kann nur diejenigen Aktien am Markt aufkaufen, die die Teilverstaatlichung betreffen. kann keine Unternehmen aufkaufen. kann eine Beteiligung an fremde Unternehmen von max. 10% eingehen, wobei ein höherer Anteil von der EU-Kommission genehmigt werden muss. muss seine Tätigkeit zu bedeutenden Zielen der EU-Politik belegen (Z.B. Klimawandel). muss nach 6 Jahren ab Beginn der Teilverstaatlichung deren Anteil auf max. 14% gesenkt haben, wenn das Unternehmen nicht saniert werden soll, wobei die EU-Kommission maßgebend ist. Die EU-Kommission überlegt, einen eigenen Fonds für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften aufzulegen, um so Unternehmen in finanzschwachen EU-Ländern zu erreichen, damit es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt. 13.05.2020 dradio.de Die Grundrente für Geringverdiener, die nicht au Bedarf geprüft werden, ist Geschichte. Die CDU wird der Grundrente nur zustimmen, wenn das Finanzkonzept seriös ist. die Bedürftigkeit geprüft wird. 13.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die Grundrente für Geringverdiener ist damit eine Abart der Grundsicherung im Alter (Hartz 4). 19.05.2020 gegen-hartz.de In 2019 stammen 30% der bei der BA gemeldeten offen Stellen aus der Leiharbeit. In 2019 gab es 850.000 Leiharbeiter (2,3% der in der BRD verfügbaren nicht selbstständigen Tätigkeit). 46% der Jobs endeten nach 3 Monaten. 25% der Jobs dauerten länger als 12 Monate. 20% der entlassenen Zeitarbeiter finden nach 30 Tagen wieder einen Job: Bei der Zeitarbeit. BA und JobCenter haben in 2019 zu 25% in Leiharbeit vermittelt: Von ca. 197.000 197.000 Vermittlungen der BA und Jobcenter gingen 55.000 in die Leiharbeit. Dabei wurden 6800 Menschen mit Eingliederungszuschuss für die Zeitarbeit gefördert. 30.05.2020 gegen-hartz.de Der BRD-Gesetzgeber im Bundestag und Bundesrat ändert die finanzielle Corona-Seuche-Ausstattung von Hartz-4-Empfängern nicht, obwohl der Regelsatz weder Kosten für Masken deckt noch Kosten für Desinfektionsmittel enthält. Auch ist die kostenlose Abgabe von Masken an Harz-4-Empfänger nicht vorgesehen. Ziel ist es, Harz-4-Empfänger einem höheren Seuchenrisiko auszusetzen. 30.05.2020 vom Autor dieser Dokuentation Die Würde des Menschen ist unantastbar .... stürmisches Lachen in den Bundesställen Tag und Rat. Der Gesetzgeber zeigt auch hier die grundsätzliche Ausrichtung des Gesundsheitsystems im Bereich Corona-Seuche: Die Bevölkerung wird langsam durchseucht. Wer es nicht überlebt, hat Pech gehabt. Egal warum. Besonders Randständige. 04.06.2020 gegen-hartz.de Der nicht zweckgebundene Kindergeld-Bonus wird unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Empfänger ausgezahlt, wobei der Bonus 300 Euro pro Kind beträgt. nicht der Grundsicherung Hartz 4 und nicht der Sozialhilfe angerechnet wird. mit der Steuerrückzahlung ab einer bestimmten zu versteuernden Einkommenshöhe angerechnet wird. 17.06.2020 bundesregierung.de "Finanzielle Hilfe Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bleibt bestehen Vor allem Kleinunternehmer und Solo-Selbständige können derzeit auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sein. Die Bundesregierung hat deshalb den erleichterten Zugang zur Grundsicherung verlängert. Unterstützung in der Corona-Pandemie: Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung gilt weiterhin. Foto: Bundesregierung/Stutterheim Wer durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not gerät, kann das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe weiterhin schnell und unbürokratisch erhalten. Das Bundeskabinett hat die vereinfachten Zugangsbedingungen aus dem Sozialschutz-Paket I bis zum 30. September 2020 verlängert. Das heißt unter anderem: Die Vermögensprüfungen werden weiterhin nur sehr eingeschränkt durchgeführt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Weitere Informationen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung finden Sie hier. Mittagsversorgung abgesichert Zudem hat das Kabinett die besonderen Regelungen zur Mittagsverpflegung aus dem Sozialschutz-Paket II bis 30. September verlängert. So ist gesichert, dass bedürftige Kita- und Schulkinder, die aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen können, mit Mittagessen versorgt werden. Die Sonderregelung für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen gelten ebenfalls weiter. Mittwoch, 17. Juni 2020" 25.06.2020 morgenpost.de Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU kamen in 2019 von allen Asylbewerbern in der EU 22% nach Deutschland (165.615 Personen). 17% nach Frankreich (128.940 Personen). 16% nach Spanien (117.795 Personen). sind in die BRD bisher 1,1 Millionen Flüchtlinge eingereist, davon 50% aus Syrien. ist in Verbindung mit der Corona-Virus-Seuche der Flüchtlingszustrom in die EU um 87% zurückgegangen. erfolgt der Zufluss von Flüchtlingen zunehmend aus Transitländern z.B. Venezuela, da von dort aus die Einreise in die EU ohne Visum aber legal erfolgen kann: 25% aller Flüchtlinge nutzen diese Form der Einwanderung.