02.01.2020 zeit.de Urteil Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Aktenzeichen 1 UF 140/19) Die Annahme des Nachnahmens der Mutter, die nach einer Scheidung vom Ehemann selbst den Namen des neun Ehemannes angenommen hat, hat eine "persönlichkeitsrechtliche Komponente". ist notwendig, wenn eine Belastung durch die Namensverschiedenheit mit Mutter und Halbgeschwistern groß ist. wenn das Kind, dessen Nachnahmen an den der Mutter angepasst werden soll, sich für die Anpassung entscheidet. Das Urteil kann vor dem BRD-Bundesgerichtshof (BGH) angefochten werden, denn dieses Gericht hat in 2005 normiert, dass als Voraussetzung für die Namensänderung eine Kindeswohlgefährdung vorliegen müsse. 02.01.2020 vom Autor dieser Dokumentation Nach alltäglicher Guter Sitte im Denken und Handeln der BRD-Bevölkerung ist die Zuordnung von Personen zu einem gemeinsamen Namensteil als Nachname üblich, um soziale Gegebenheiten zu würdigen, mit diesen umgehen zu können und um die Sippenorientierung auszudrücken, denn z.B. ist Sippenhaft als Rechtsnorm unzulässig. Zu sozialen Gegebenheiten gehört auch die Geburtszuordnung per Namen, z.B. per Nachname der Mutter oder desjenigen, der eine Person adoptiert. Im Fall der Familie im Sinn der Erzeugung sind die elterlichen Gegebenheiten maßgebend, wenn das Kind nicht zwangsweise einem anderen Kontext ausgesetzt wird. Sollten also die Eltern eine Namensänderung des Elternteiles z.B. wegen Scheidung bewirken, ist die o.g. Geburtszuordnung nicht mehr möglich, wenn das Kind einen anderen als den elterlichen Kontext erhält. Dieser elterlich bewirkte Wegfall der Geburtszuordnung ist für das Kind nur dann zumutbar, wenn das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. Wenn also keine Kindeswohlgefährdung durch Namensänderung anliegt, ist die Namensänderung zulässig. Und eben NICHT: Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wenn der Namen nicht geändert wird, ist die Namensänderung deswegen zulässig, um dem Kindeswohl zu entsprechen - Diese Divergenz ist auch die der Realität zur gerichtlichen Auffassung zur Realität: Der Regelfall ist das Kindeswohl und eben nicht die Gefährdung des Kindeswohles. Der Kontext des Kindeswohles und eben NICHT der Gefährdung des Kindeswohles muss die Normierungsgrundlage sein. - Mit anderen Worten: Die Kontextänderung ist in Relation zum Kindeswohl zu prüfen, da Kinder besonders schützenswerte Personen sind, was zudem den Guten Sitten entspricht. Das Argument, dass das Kind die Namensänderung WILL, müsste diese bereits auslösen können, ohne dass irgend andere Argumente wie das einer "persönlichkeitsrechtlichen Komponente" herangezogen werden müssen. Im christ-jüdisch geprägten Gottesstaat BRD geht inzwischen so Einiges den Bach runter ... die kleingeistigen Mühen der Ebene und Inzucht ... 16.01.2020 bundesregierung.de "Bund-Länder-Einigung Fahrplan für Kohleausstieg steht Der Bund und die vier Braunkohle fördernden Bundesländer haben sich bei einem Treffen im Kanzleramt auf einen Stilllegungspfad für die deutschen Kohlekraftwerke verständigt. Demnach wäre möglich, das Ende der Kohleverstromung um drei Jahre auf 2035 vorzuziehen. Der Bund unterstützt die betroffenen Länder mit 40 Milliarden Euro. Was die Einigung sonst noch enthält. Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen bald vom Netz gehen - der erste davon bereits in diesem Jahr. Foto: Frank Bienewald/LightRocket via Getty Images Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland - das soll der Stilllegungspfad regeln, den Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Kanzleramtschef Helge Braun den vier Braunkohle fördernden Bundesländern vorgestellt hat. Dieser Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg haben die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Michael Kretschmer (Sachsen), Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) und Dietmar Woidke (Brandenburg) zugestimmt. Die Einzelheiten sollen in einem Kohleausstiegsgesetz geregelt werden. Die wesentlichen Punkte der Einigung: Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr 2035 Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerkstandorten Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038 Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum Universitätsmedizin in Cottbus, neue Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier, sowie ein "Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft" in Jülich Neue Förderrichtlinie für stromintensive Unternehmen Rechtssicherheit und Planbarkeit geschaffen Von einem "historischen Durchbruch" sprach Wirtschaftsminister Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Finanzminister Scholz und Umweltministerin Schulze. Die Einigung schaffe "Rechtssicherheit und Planbarkeit, die sicherstellt, dass wir unsere Klimaziele einhalten und dass trotzdem die Versorgungsicherheit gewährleistet ist", so Altmaier. Sie sei möglich gewesen, weil die Bundesregierung gemeinsam und geschlossen mit den Kraftwerksbetreibern über den Ausstieg und den Bundesländern über den Strukturwandel verhandelt habe. "Deutschland als eine der leistungsfähigsten und erfolgreichsten Wirtschaftsnationen der Welt ist jetzt mit großen Schritten dabei, das fossile Zeitalter zu verlassen", betonte Finanzminister Scholz. Dem Abbau der Kohlestromleistungen werde man mit einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien - verstärkt durch regelbare Energien - begegnen. Für das vorzeitige Abschalten erhalten die Kraftwerksbetreiber in den kommenden 15 Jahren Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro. "Wir sind das erste Land, das verbindlich aus Atom und Kohle aussteigt. Das ist auch ein wichtiges internationales Signal", lobte die Umweltministerin die Bund-Länder-Einigung. Sie betonte, dass keine Region "im Regen stehen gelassen" werde und dass der Ausstieg aus der Kohle sozialverträglich gestaltet wird. Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen nun sehr schnell vom Netz gehen - der erste davon bereits in diesem Jahr. Donnerstag, 16. Januar 2020" "Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg Besprechung der Bundeskanzlerin mit BM Scholz, BM Altmaier, BMin Schulze, BM Braun sowie MP Woidke (BB), MP Laschet (NW), MP Kretschmer (SN) und MP Haseloff (ST) am 15.1.2020 Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit: per E-Mail teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg per Facebook teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg per Twitter teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg Pressemitteilung 22 Donnerstag, 16. Januar 2020 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) 1. Die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (WSB) hat im vergangenen Jahr einen gesamtgesellschaftlichen Konsens erarbeitet, wie Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigen und der Strukturwandel in den Kohleregionen erfolgreich gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat daraufhin mit dem Sofort-Programm für die Braunkohleregionen und dem Entwurf des "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" wichtige Bausteine des Kohle-Konsenses umgesetzt und auf den Weg gebracht. Jetzt wird der Kohleausstieg durch das Kohleausstiegsgesetz umgesetzt. 2. Die Bundesregierung hat den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Stilllegungspfad für die Braunkohlekraftwerke in Deutschland vorgestellt, den sie beabsichtigt mit den Betreibern der Braunkohle-Kraftwerke und -Tagebaue vertraglich festzulegen. Die Ministerpräsidenten stimmen diesem Stilllegungspfad zu. Im Rahmen der von der WSB-Kommission empfohlenen umfassenden Überprüfung im Jahr 2026 und 2029 soll bezüglich dieses Stilllegungspfades auch geprüft werden, ob der Stilllegungszeitpunkt für die Kraftwerke nach dem Jahr 2030 jeweils 3 Jahre vorgezogen und damit das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann. Die Verpflichtung zur Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung verbleibt bei den Unternehmen. 3. Durch diesen Stilllegungspfad wird erreicht, dass der Hambacher Forst gemäß Empfehlung der WSB-Kommission entgegen der bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch genommen wird. 4. Zum Zwecke der Energieversorgungssicherheit wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler in den Grenzen der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts im Kohleausstiegsgesetz festgestellt. 5. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung im Januar 2020 auf den Weg bringen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden. Um den Ausstieg aus der Kohleverstromung am Strommarkt auszugleichen, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend des 65%-Ziels in 2030 im Rahmen einer EEG- Novelle beschleunigt und die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt. Es sollen zusätzliche 2 Gaskraftwerkskapazitäten den Wegfall großer Mengen regelbarer Energie an bisherigen Kraftwerksstandorten ersetzen, zum Beispiel in Jänschwalde. 6. Die Bundesregierung wird ein Anpassungsgeld (APG) für Beschäftigte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie in Steinkohle-Kraftwerken einführen. (Für den Steinkohle-Bergbau existiert bereits ein APG.) Das APG wird bis 2043 gezahlt werden. Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, das APG im Sinne einer Stellvertreterregelung auch standortübergreifend einzusetzen. Ein Vermittlungsvorrang wird bei der APG-Zahlung nicht verlangt. 7. Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" wird der Bund den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt längstens bis 2038 Finanzhilfen in Höhe von bis zu 14 Milliarden Euro gewähren. Diese ermöglichen besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände). Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen in einem Umfang von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 zu realisieren. 8. Um die Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Braunkohlerevieren zügig zu realisieren, werden zusätzliche Planungskapazitäten aufgebaut. 9. Die Gesetze sollen zügig in Kraft treten. Bund und Länder treffen bereits jetzt geeignete Vorbereitungen, um die ersten Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen. So hat die Bundesregierung im Haushalt Mittel bereitgestellt. Zudem gibt es bereits zahlreiche konkrete Planungen der Ressorts für Behördenan- und umsiedlungen in den betroffenen Kohleregionen und für die Stationierung von Bundeswehreinheiten, zum Beispiel in der sächsischen Lausitz. 10. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Brandenburg, NordrheinWestfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis Mai 2020 eine BundLänder-Vereinbarung zur Durchführung des Strukturstärkungsgesetzes schließen, welche die Umsetzung der Förderung regelt. 11. Im parlamentarischen Verfahren zum "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" sollen folgende Maßnahmen zusätzlich (im §17) aufgenommen werden: a. Ein Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) soll als Kern der Modellregion Gesundheit Lausitz aufgebaut werden. Forschung, Lehre und Versorgung sollen in neuartiger Weise unter Nutzung der Digitalisierung verknüpft und in einem "Reallabor" für digitale Gesundheitsversorgung umgesetzt werden. Zugleich sollen die Medizinerausbildung neu strukturiert und die Gesundheitsversorgung "aus einem Guss" neu gedacht werden. b. Der Helmholtz-Gemeinschaft wird durch zusätzliche Finanzierung ermöglicht, in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier je ein neues Helmholtz-Zentrum zu gründen. Konzept und inhaltliche Ausrichtung werden durch einen Wettbewerb festgelegt. c. In Jülich soll ein "Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft" errichtet werden. Dort wird eine Wasserstoffwirtschaft mit Hilfe von organischen Wasserstoffträgern, sogenannten Liquid Organic Hydrogen Carrier (LOHC)-Systemen demonstriert und damit ein Nukleus für umfangreiche industrielle Aktivitäten im Bereich Wasserstoff und Energie aufgebaut. 12. Es besteht Einigkeit, dass die große Transformationsaufgabe auch der Flankierung durch die EU bedarf. Neben dem Vorschlag für den "Just Transition Mechanism" wird es auch darauf ankommen, im Rahmen der Reform des Beihilferechts die notwendigen Voraussetzungen für eine Stärkung der industriellen Basis der besonders betroffenen Regionen zu ermöglichen. 13. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung durch die Senkung der EEG-Umlage - finanziert aus den Einnahmen des Brennstoffzertifikatehandels - bereits eine Senkung der Stromkosten beschlossen. Darüber hinaus wird im Kohleausstieggesetz das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Förderrichtlinie zu erlassen, wodurch stromkostenintensive Unternehmen, die in einer internationalen Wettbewerbssituation stehen, ab dem Jahr 2023 einen jährlichen angemessenen Zuschuss für durch dieses Gesetz verursachte zusätzliche Stromkosten erhalten können, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu schützen. 14. Wir werden die im WSB-Bericht vorgesehene Innovationsstrategie, um 2025 einen substanziellen Zwischenschritt bei der Emissionsminderung zu erreichen, weiter verfolgen. Hinweis: Die Fachminister BM Altmaier, BM Scholz und BM Schulze werden am heutigen Donnerstag, den 16.1. um 9.30 Uhr im BMWi vor die Presse treten. Der Stilllegungspfad wird veröffentlicht, sobald mit den Unternehmen entsprechende Festlegungen getroffen wurden, voraussichtlich ebenfalls am heutigen Donnerstag." 01.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation Auf Handelsblatt.com müssen Nutzer, die mehr als 2 Artikel lesen wollen, sich zwangsregistrieren. 07.02.2020 zeit.de Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland Eine bundesweite Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland gibt es nicht und ist nicht in Planung. Ab 2022 werden jährlich die Anzahl der Menschen erfasst, Notunterkünften und Wohnheimen untergebracht sind. Obdachlosenstatistik für Berlin Eine Obdachlosenstatistik in Berlin gibt es anfänglich und ist in Planung mit folgenden Stufen: Stufe 1: Zählung von Obdachlosen in Berlin. Aktuelle und zugleich 1. Zählung, die nur in Teilgebieten von Berlin erfolgte, ergab: Zum Zeitpunkt der Zählung befanden sich 807 Obdachlose auf der Straße. 942 Obdachlose in Einrichtungen der Kä¨ltehilfe. 15 Obdachlose in Rettungsstellen Berliner Krankenhäuser. 158 Obdachlose im Öffentlichen Nahverkehr. 12 Obdachlose in Polizeigewahrsam. 42 Obdachlose in einem Warte- und Wä¨rmeraum. 55 % der Gezählten sind zwischen 30 und 49 Jahre alt (Geburtsjahrgänge 1970 bis 1990). 84% der Gezählten sind Männer. Stufe 2: Erfassung der Obdachlosen, die in Notunterkünften oder Wohnheimen untergebracht sind. Stufe 3: Erfassung anderer Obdachlose, aber nur diejenigen, die zugleich bei den Sozialträgern bekannt sind. 09.02.2020 zeit.de Reform der gesetzlichen Rente in BRD Im Zuge der Umsetzung eines Urteiles des BRD-Verfassungsgerichtsurteiles muss die steuerliche Belastung von Renten steigen, um so die Gleichbehandlung mit Pensionen herzustellen. Seit 2005 wird der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise erhöht: 2005 50% Anteil, 2040 100% Anteil. 09.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation In der BRD ist das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rente am Auslaufen: Der Staat BRD finanziert mit steuerfinanzierten Bundeszuschüssen die gesetzliche Rente. Auch Rentner-Steuern finanzieren Renten. Das Umlageverfahren in Sachen Grundrente ist nicht implementiert worden. Da die Börsen-Transaktionssteuer in der EU nicht implementierbar ist, kann die Grundrente nicht aus dieser Steuer finanziert werden. Vielmehr werden dazu auch Rentner-Steuern eingesetzt, die somit helfen, das Umlageverfahren unnötig zu machen. Wenn Rentenerhöhungen von der Rentensteuer aufgefressen werden, ist diese Quelle optimal nachhaltig: Rente als durchlaufender Posten. 20.02.2020 gegen-hartz.de Das Sozialgesetzbuch X sieht die Erstattung von Kosten im Vorverfahren vor: Ist für ein Widerspruchsverfahren die Hilfe eines Anwalts notwendig, müssen die Gebühren und Auslagen des Rechtsbeistandes erstattet werden. Das Sozialgesetzbuch X schreibe ein Aufrechnungsverbot vor. Urteil Bundessozialgericht (BSG) (AZ: B 14 AS 17/19 R und weitere) Für eine Kostenübernahme für eine notwendige anwaltliche Hilfe in einem Hartz-IV-Widerspruchsverfahren ist es nicht erlaubt, die zu zahlenden Anwaltskosten für das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren mit Erstattungsforderungen gegenüber dem Arbeitslosengeld-II-Bezieher aufzurechnen. Erhalte der Anwalt nicht sicher seine volle Vergütung, bestehe die Gefahr, dass Hartz-IV- Bezieher für ihren Widerspruch gar keinen notwendigen Rechtsbeistand mehr finden. 20.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die anwaltliche Vorberatung für einen anzustrebenden Widerspruch gegen das JobCenter ist wegen Kostenpflichtigkeit beschränkt. Innerhalb der bezahlten anwaltlichen Vorberatung besteht die Möglichkeit, dass eine kleine Rechtsanwaltspraxis aus Zeit- und vor allem Kostengründen die Übernahme eines Widerspruchsverfahrens ablehnt: Es lohnt für die Praxis nicht, denn Kosten sind für Anwälte u.a. gedeckelt, wenn eine Prozesskostenhilfe erfolgen soll. - Diese Informationen erhält man, wenn man die Vorberatung bezahlt hat. Es ist Realität, dass der Zugang zum Recht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des potenziellen Klägers abhängt. Rechtsanwaltdienstleistungen sind Marksache. 01.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die Mehrheit der frei zugänglichen UND vom Autor dieser Dokumentation gelesenen Medien haben im Zuge der Corona-Virus-Seuche ihre Portfolio ausgedünnt und mit Seuchen-Kontext-Meldungen verstopft. Ausländische Medien sind weniger betroffen. Die Corona-Virus-Seuche taucht in den Meldungen, die der Autor dieser Dokumentation offeriert, nur teilweise auf, da der Kontext der Seuche hauptsächlich durch Audio vermittelt wird: Die Meldungen überschlagen sich und sind als Audio erheblich übersichtlicher vermittelbar. Audio ist nur über die Webseite www.twseite.de zugänglich. Faz.net hat auf Pay-Ware derart umgestellt, dass auch für die Allgemeinheit wichtige Nachrichten in Sachen Corona-Virus-Seuche nur gegen Entgelt veröffentlicht werden - z.B. erwartet die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin eine Pleitewelle bei Arztpraxen, wenn diese nicht finanziell unterstützt werden .. Details gegen Geld. Bildschirmcopy wie immer nur im Quellennachweis. Wer Zeit.de kostenlos lesen will, muss das NoScript-Addon im Firefox-Browser AUSschalten. Wer heise.de und sueddeutsche.de kostenlos lesen will, muss das NoScript-Addon im Firefox-Browser EINschalten. 01.03.2020 zeit.de Die Türkei hat die Grenze zu Europa geöffnet und lässt es zu, dass syrische Kriegsflüchtlinge versuchen, in die EU einzureisen. Die Grünen in der BRD fordern die BRD-Regierung auf, Flüchtlinge in die BRD einreisen zu lassen und in den zu aktivierenden Asyl-Unterkünften unterzubringen. Zugleich soll die EU an den Aussendenden Erstaufnahmeeinrichtungen einrichten, um dort Sicherheitsprüfung und Datenabgleich auszuführen. 02.03.2020 gegen-hartz.de Die BRD-Arbeitslosenstatistik schließt folgenden Personenkreis aus: Personen, die eine Maßnahme z.B. des JobCenters besuchen. Personen über 58 Jahre alt. Krankgeschriebene Personen. Personen, die innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten hatten. Personen, die anstelle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Angehörige pflegen. Personen, die mit ALG-II aufstocken. Die in der BRD-Arbeitslosenstatistik ausgeschlossenen Personen sind "Unterbeschäftigte" und zwar auch dann, wenn sie keiner Beschäftigung nachgehen. 03.03.2020 nzz.ch Urteil der Berufungskammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR): Wer illegal in die EU einreist, hat keinen Anspruch auf Feststellung der Personalien für einen Asylverfahren, sondern wird schnellstmöglich abgeschoben. 09.03.2020 sueddeutsche.de Syrien-Krieg Russland und die Türkei sind im Syrien-Krieg Kriegsgegner, bombardieren syrische Gebiete und haben sich auf einen Waffenstillstand in der syrischen Provinz Idlib geeinigt. Im Zuge der Kriegshandlungen Türkei, Syrien, Russland sind ca. 1 Millionen Menschen auch durch russische, syrische und türkische Waffeneinheiten vertrieben worden. Die Vertreibung erfolgt in Richtung Türkei zu den anderen dortigen Flüchtlingen. hat die Türkei einseitig die Grenzen zu Griechenland für in der Türkei bereits lebende Flüchtlinge geöffnet. Griechenland konzentriert schon lange auf seinen Inseln angekommene Flüchtlinge, davon u.a. kranke und unbegleitete Kinder. Die BRD hat beschlossen, dass die EU aus Griechenland Flüchtlingskinder mit prekärem Zustand aufnimmt, wobei auch Familien einwandern dürfen. Es gibt einige andere EU-Länder, die sich an den Beschluss der BRD-Regierung halten wollen z.B. Frankreich, Portugal, Luxemburg und Finnland. Die Teilnahme aller EU-Länder ist nach deren Willen nicht möglich. 09.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die imperiale Dominanz der deutschen Christjuden in der Führung der EU hat eine weitere Perversionsstufe erreicht: Nachdem Flüchtlinge zu ca. 20.000 Einheiten auf der Flucht übers Meer verreckt sind und auch das deutsche Christjudentum zugeschaut hat, wird nun die Barmherzigkeit für Kinder, die auf Griechenlands Inseln in KZ-ähnlichen Einrichtungen verwaltet werden, wobei Griechenland mit allen Mitteln verhindert, dass die KZ-Insassen auf das Festland gelangen, eröffnet: Die BRD-Regierung hat ein Herz für gequälte Kinder gefunden. .... Was mit den Flüchtlingen aus von Russland und dem NATO-Mitglied Türkei bombardierten Gebieten wird, interessiert keinen elitären Christjuden in der BRD. Es gibt ein Urteil, wonach auf dem Gebiet der EU in Form von Schiffen die auf das Gebiete (diese Schiffe) Gerettete in die EU zu bringen sind. Die EU ist also mehr als nur Griechenlands Inseln. Es ist also rechtswidrig, Griechenland als Bollwerk gegen Migration zu verwerten, so wie es das deutsche Christjudentum tut. Flüchtlinge MÜSSEN auf die EU verteilt werden. Die EU muss daher zwingend den faschistischen Status eines deutschen Imperiums als Ländervereinigung, die sich weder an Recht noch Moral hält - dazu gehört auf die BRD - verlieren und in eine Staatenunion übergehen, die u.a. völkerrechtlich nachhaltig agieren will und kann - dazu gehört die eben BRD nicht. Das schließt den Systemwechsel ähnlich dem Brexit der Briten ein, wobei die Zonenwährung EU im Innen- und Außenverhältnis zu verändern ist (atheistischer Ansatz). 13.03.2020 bundesregierung.de "Wohn- und Mietenpaket Mietpreisbremse verlängert und verschärft Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten dazu. Warum wird die Mietpreisbremse verlängert? Der Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist Teil des Wohn- und Mietpakets der Bundesregierung. Ihm hat der Bundesrat nun zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Die Regelungen der Mietpreisbremse sind seit 2015 in Kraft. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt mit dem Ziel, den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Sie wurde nun um weitere fünf Jahre verlängert. Damit wird den Ländern weiterhin ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen auslaufen. Zeigt die Mietpreisbremse bisher überhaupt eine Wirkung? Die Mietpreisbremse besagt, dass in den von den Ländern festgelegten Gebieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert. Das DIW kam Ende 2018 zu dem Ergebnis, dass in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, sich der Mietenanstieg moderat verlangsamt hat. Da die bei der Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt weiter fortbesteht, ist deshalb eine Verlängerung der Mietpreisbremse sinnvoll. Konkret: In welchen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse? Die Regelungen zur Mietpreisbremse werden in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Die vom DIW vorgenommene Evaluation kam mit Stand Dezember 2018 zu dem Ergebnis, dass 13 Bundesländer entsprechende Verordnungen erlassen haben. In 315 der insgesamt rund 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Das klingt wenig, doch leben hier rund 28 Prozent der Gesamtbevölkerung. Eine Übersicht darüber, wo und mit welchen Regelungen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, hält das BMJV bereit. Änderungen gibt es auch bei der Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Wie genau sehen die Regelungen aus? Liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter gegen die zu hohe Miete vorgehen und dies rügen. Dafür reicht ein einfaches "Ich rüge die Höhe der Miete!" aus. Nach den bisherigen Regelungen ist der Vermieter nur zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete verpflichtet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Verstoß gerügt hat. Künftig gilt: Mieterinnen und Mieter können die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Welche Maßnahmen für bezahlbares Wohnen enthält das Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung, das am 18. August 2019 vereinbart wurde, noch? Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Dabei geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür wurde bisher die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum wurde nun auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Dies soll auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten zu einem gedämpften Anstieg der Vergleichsmieten führen. Das Bundeskabinett hat darüber hinaus den "Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilinehäuser" beschlossen. Er befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer vestellt wurde, soll beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat. Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Makler ist - etwa bei einem Suchauftrag -, gilt diese Vorgehen ebenso. Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflicht und kann höchstesn einen Kostenanteil von 50 zu 50 erwirken. Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen dürfen. Die Bundesregierung wird darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt. Was tut die Bundesregierung insgesamt für den Wohnungsmarkt? Die Bundesregierung hat für den Wohnungsmarkt große Ziele: Mit der Wohnraumoffensive will sie in dieser Legislaturperiode zusammen mit Ländern und Kommunen 1,5 Millionen Wohnungen schaffen. Denn die Nachfrage nach Wohnraum ist besonders in den großen Städten höher als das Angebot. Dort ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Es geht hier also um mehr Wohnungsbau und bezahlbare Mieten, während in anderen Regionen Leerstände bei rückläufigen Preisen zu verzeichnen sind. Auf www.bundesregierung.de gibt es einen Überblick über alle Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits ergriffen hat und was sie noch plant, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Mieten bezahlbar zu halten. Freitag, 13. März 2020" 15.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation Tagesspiegel.de bringt mehrsprachige Meldungen zur Corona-Virus-Seuche. Bildschirmcopies wie immer nur im Quellennachweis. 16.03.2020 heise.de Lohn-Unterschiede in BRD zwischen Mann und Frau Erwerbspausen von Frauen z.B. zur Kindererziehung spielen keine Rolle. In frauentypischen Berufen werden durchweg geringere Gehälter gezahlt. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und seltener in qualifizierten Führungspositionen. europaweit: In 2018 war der Stundelohnunterschied von Mann und Frau nur noch in Estland größer. bundesweit: In 2019 betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn Frau 17,72 Euro. betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn Mann 22,61 Euro. Ostzone der BRD: In 2019 betrug der Stundelohnunterschied von Mann und Frau 7%. Westzone der BRD: In 2019 betrug der Stundelohnunterschied von Mann und Frau 21%. 21.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation Im Zuge der Corona-Virus-Seuche kann man den Zerfall des Binnenmarktes im Bereich Grundnahrungsmittel gut beobachten: Entgegen der Aussagen u.a. der christjüdischen Regierungselite ist die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln massiv zusammengebrochen, da erhöhter Bedarf an Nahrung besteht, der nicht gedeckt werden kann. In der Ostzone in z.B. Berlin sind Grundnahrungsmittel bzw. Waren des täglichen Bedarfes nicht oder eingeschränkt verfügbar. Z.B. sorgt das Unternehmen "Kaufland" als Tochter von "Lidl" dafür, dass Waren von morgens um 5 bis zu den Öffnungszeiten und danach eingeräumt werden, wobei der Verkauf der Ware endet, wenn die Regale leer gekauft wurden: Ab dann gibt es für den Tag keine Ware mehr. So ist es inzwischen Standard, dass Waren wie Mehl, Brot nicht mehr verfügbar sind, da Lidl einen erweiterten Warenfluss unterlässt: Es interessiert Lidl nicht weiter, wenn leere Regal präsentiert werden. - Vor allem der von der christjüdischen Kanzlerschaft gepredigte soziale Zusammenhalt bezüglich Warenbeschaffung für alte Leute, also für Menschen, die hohem Corona-Virus-Tod ausgesetzt sind, funktioniert nicht, wenn Waren des täglichen Bedarfes an die Anzahl der im Laden von Kaufland verfügbaren Personen gekoppelt wird: Ziel dieser Politik ist es, die biologische Lösung des Corona-Problems voranzutreiben. Wer z.B. Toilettenpapier in einer Stückzahl größer 1 kaufen will, um es einem weiteren z.B. alten Menschen mitzubringen, geht leer aus: Der Mensch muss in den Laden kommen. Wer also 4 Packungen Küchenrolle benötigt, muss den Laden 4 mal betreten und verlassen, aber natürlich je 1x am Tag. Die BRD-Kanzlerin Merkel ist im Kommunismus aufgewachsen und weiß, wie es ist, wenn Mangel an Waren vorherrscht. Und diese Christjüdin stellt sich vor ihrem Stamm per TV hin und predigt wissentlich die Unwahrheit. Das nennt man Christjudastum - Verrat am deutschen Stamm. In der Ostzone Berlins kommt ein historischer Zusammenhang voll zum Wirken: Vor dem Beitritt der DDR zur BRD waren staatliche Läden oder die der Konsumgenossenschaft am Markt tätig. Aufgrund der Absprachen der DDR-Regierung und vor allem in der Ostzone Berlins regierende Eliten wurde diese DDR-typischen Läden mit dem Beitritt zur BRD u.a. an "Kaisers" derart vergeben, dass Kaisers in großen Flächen das Monopol hatte. Da Kaisers nicht in der Lage war, nachhaltig zu wirtschaften, wurde die Kaisers-Läden an u.a. Edeka verscherbelt, die in großen Flächen das Monopol haben. Da Edeka eine Einkaufsgenossenschaft ist, sind also in großen Flächen Waren des täglichen Bedarfes und Grundnahrungsmittel nicht bei Edeka verfügbar. In der Ostzone herrscht nun wieder kommunistische Warenpolitik, zudem Kommunisten zusammen mit den Christjudenablegern SPD und Grüne Berlin regieren. - Es passt alles. Judastum als Verrat am deutschen Stamm. Wer im Onlinehandel von Amazon sehen will, wie der Verkauf von Roggenmehl bundesweit zusammengebrochen ist, benutze die Webseiten https://www.vollkorn-mehl.de/Roggenmehl.html und https://www.vollkorn-mehl.de/Sauerteig.html, von wo aus auf Amazon verklinkt wird, wo man feststellen kann: In der Region xxx z.B. in Berlin (Lage der Region wird anhand der IP abgeschätzt) ist Roggenmehl nicht mehr verfügbar. 22.03.2020 bundesregierung.de "Besprechung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Coronavirus Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Pressemitteilung 104 Sonntag, 22. März 2020 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte: 1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. 3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich. 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden. 6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. 7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. 8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen. 9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben. Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen." 22.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die BRD-Regierung ist Teil des Gesetzgebers. Ein Beschluss der BRD-Regierung kann u. U. bindend sein. Quelle des Beschlusses, der nicht wegen Veröffentlichung im Amtsblatt rechtswirksam wird, ist u.a. eine amtliche Pressemeldung des Gesetzgebers. Die Pressemeldung 104 der BRD-Regierung von 22.03.2020 enthält schwerste Fehler derart, dass die Umsetzung des Beschlusses nicht möglich ist (wobei der Beschluss die Sanktionierung mit einschließt), um Gefahr für Leib und Seele zu verhindern. "1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten." Diese Beschlussteile sind nichtig, weil Leib und Seele in höchstem Grad geschädigt werden, der bis zum Exitus reichen kann: Es gibt keine " unter I. genannten Personen". Es gibt nur 1.. Unter der Annahme, dass "unter I. genannten Personen" als unter 1. genannten Personen zu betrachten ist, gilt: In 1. werden alle Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes genannt. in 2. wird festgelegt, dass zu Menschen im öffentlichen Raum - außer zu allen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes - ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist. Das betrifft also nur Angehörigen des eigenen Hausstandes im öffentlichen Raum. Wegen der Unsinnigkeit von Teilen des Beschlusses der BRD-Regierung, die angeblich vorrangig die Weiterausbreitung der Corona- Virus- Seuche unterbinden will, sind rechtliche Konsequenzen aus dem Beschluss der BRD-Regierung unverzüglich zwingend zu prüfen, um Schäden (u.a. an Leib und Seele) zu vermeiden bzw. ersetzbar zu machen, da die Pressemitteilung 104 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) eine amtliche Meldung ist. Bildschirmcopy wie immer nur im Quellennachweis. 22.03.2020 morgenpost.de Corona-Virus-Seuche in Berlin Neben Baumärkten gehören Supermärkte und Discounter zu den wenigen Läden, die geöffnet haben dürfen. Sie sollen die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Christian Böttcher, Sprecher des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), stellt fest: Märkte müssen umsetzen: Hygienevorschriften verschärfen, Abstandsregelungen einführen und keine langen Warteschlangen im Laden entstehen lassen. Etwa die Abstandsaufkleber auf den Böden oder Plexiglasvorrichtungen an den Kassen. Wie das genau umgesetzt wird, regeln die Bezirksämter in Berlin selbst. Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, stellt fest: Die Geschäfte leiden immer noch unter einem "irrationalen Abverkauf" von Waren wie Toilettenpapier, Seife, Drogerieartikeln, Mehl und Pasta. Fahrer aus Bereichen wie dem Event- und Messebau würden die Lebensmittellogistik unterstützen, um die Lieferketten aufrecht zu erhalten. Staatliche Vorgaben zur Begrenzung des Kundenansturms in den Geschäften seien jedoch nicht nötig. 22.03.2020 vom Autor dieser Dokuentation Die Realität in Berlin ist eine andere: Die Lieferketten SIND bereits länger unterbrochen. Die Ostzone der BRD ist u.a. von Warenlieferungen aus der Westzone der BRD abhängig. Das betrifft auch Waren des täglichen Bedarfes. Wenn also die Läden in Berlin leere Regale ausweisen, dann sind es nicht immer Hamsterkäufe. Am Beispiel der Kette Kaufland (Lidl) zeigt es sich kristallklar: Es werden seit Tagen nicht mehr ausreichend bzw. gar nicht bestimmte Ware des täglichen Bedarfes angeboten - u.a. Back-Artikel, Milch etc.. Es sind z.T. Waren, die bereits im Westen der BRD Mangelware sind. Bestes Beispiel sind die Back-Artikel wie Mehl, Backpulver, Backhefe, also ganz klar elementare Waren. Was Kaufland anbietet, ist Nada. Wer nach Amazon und Ebay schaut und dort Preise als absteigend einstellt, wird feststellen, dass auf diesen Online-Systemen gnadenlos legale Wucherangebote zu sehen sind, an denen die Online-Systemanbieter Provision verdienen, z.B. 12 Tüten Backhefe (zu je ca. 10 g) sind für über 50 Euro zu haben. Amazon selbst veröffentlicht Wucherofferten (Amazon verkauft und liefert an). Wer per Google nach Mühlen-Shops sucht, wird feststellen, dass meistens aus der Westzone die Hilferufe der Shops angezeigt werden: Wegen Überlastung eingeschränkte oder keine Warenbereitstellung. Was man sich an 1 Finger also ausrechnen kann: Wenn Waren, die die Westzone in die Ostzone verschafft, in der Ostzone fehlen, wurde in der Westzone gehamstert. UND ES WURDE DORT MASSIV GEHAMSTERT. Es ist der Westzone einfach egal, dass die abhängige Ostzone keine Waren mehr bekommt und also Vorräte in Berlin abschmelzen, so dass jede Warenlieferung z.B. nach Kaufland faktisch beim Auspacken "verdunstet", also weggekauft wird .. in Sachen Mehl keine Chance, denn es gibt kein Mehl zu kaufen: Der Autor dieser Dokumentation, der nicht gehamstert hat, hat in der ausgiebige Recherche per Google, Amazon und Ebay begriffen: Das Nicht-Hamstern war ein Fehler. Nach stundenlangem Suchen wurde per Google eine Mühle bei Nürnberg (Stingel-Mühle) gefunden, die 25 kg Mehl Typ 1150 für ca. 52,50 Euro verkauft (kostenloser Versand per Hermes), also 2,10 Euro pro Kilogramm: Das ist Wucher, aber die einzigste gefundene "billigste" Alternative, an Mehl zu kommen. Auf Amazon gab es bei einem Anbieter "Mr. Brown" - wieder aus Bayern - die Trockenhefe: 200 g Trockenhefe für 28 Euro - ganz klar Wucher, aber die einzigste gefunden "billigste" Alternative, an Trockenhefe zu kommen. Mit anderen Worten: Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, ist - höflich gesagt - ein Dush. Extteisus 25.03.2020 welt.de "Ausland" ... "In Spanien ruft die Armee die Nato-Partner im Kampf gegen das Coronavirus zur Hilfe. Spanien habe dort Corona- Tests, Beatmungsgeräte und Schutzausrüstung angefordert, sagt Spaniens Generalstabschef Miguel Villarroya. Konkret nachgefragt wurden demnach 500.000 Testkits, 500 Beatmungsgeräte sowie 1,5 Millionen OP-Masken und 450.000 Atemschutzmasken." ... "Trotz der vor elf Tagen verhängten strikten Ausgangssperre stieg die Zahl der Infizierten derweil auf 47.610 an. Am stärksten betroffen ist nach wie vor die Hauptstadtregion Madrid mit 1825 Toten, das sind 53 Prozent der landesweiten Opferzahl." ... "Auf der Pyrenäenhalbinsel kommt es mittlerweile zu dramatischen Szenen. Zahlreiche Corona-Patienten flohen beispielsweise aus den Krankenhäusern. Es habe bereits mehrere Fälle in verschiedenen Krankenhäusern gegeben, sagte der Direktor der Nationalpolizei, Jose Ángel González, auf einer Pressekonferenz in Madrid. Das bereite den Sicherheitsbehörden unnötigerweise eine "Riesenarbeit", um diese Patienten ausfindig zu machen und wieder in die Krankenhäuser zu bringen." ... "González klagte, neben solchen Patienten gebe es auch sonst "ziemlich viele verantwortungslose" Bürger, die etwa die vor eineinhalb Wochen verhängte Ausgangssperre verletzten. Im Rahmen des sogenannten Alarmzustandes habe man 80 "verantwortungslose und unsolidarische" Personen festnehmen müssen." ... "Die knapp 47 Millionen Einwohner Spaniens dürfen seit dem 15. März nur noch in wenigen Ausnahmefällen das Haus verlassen, etwa zum Einkaufen. Am Mittwoch soll das Parlament auf Antrag der linken Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez über eine Verlängerung des Alarmzustandes, der dritthöchsten Notstandsstufe, um weitere zwei Wochen bis zum 11. April abstimmen. Eine Verlängerung ist denkbar, denn das spanische Gesundheitswesen steht unter schwerem Druck. Allein etwa 5400 Beschäftigte im spanischen Gesundheitswesen wurden positiv auf das Virus getestet. Um sie zu unterstützen, haben in der besonders betroffenen Stadt Madrid mehrere Hotels ihre Zimmer für Krankenhauspersonal zur Verfügung gestellt." 26.03.2020 dradio.de "Coronavirus Mediziner erarbeiten Kriterien zur Entscheidung über Leben und Tod von Covid-19-Patienten 26. März 2020 Sollte sich die Zahl der schwerkranken Covid-19-Patienten erhöhen, könnten auch in Deutschland die Kapazitäten auf den Intensivstationen bald erschöpft sein. Sieben medizinische Fachgesellschaften haben deshalb Handlungsempfehlungen verabschiedet - für den Fall, dass Ärzte über Leben und Tod entscheiden müssen. Wie die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mitteilte, wurden die Handlungsempfehlungen mit Blick auf die Situation in Italien und Spanien entwickelt. Es sei wahrscheinlich, dass auch in Deutschland in kurzer Zeit nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stünden. Das werde zu Konflikten führen. "Es gilt der Gleichheitsgrundsatz" DIVI-Präsident Janssens erklärte, die zu erwartenden schwierigen Entscheidungen müssten medizinisch begründet und gerecht sein. Als Kriterium soll demnach die klinische Erfolgsaussicht herangezogen werden - also die Wahrscheinlichkeit, ob ein Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Dabei gelte der Gleichheitsgrundsatz, betonte Janssens. Es sei nicht zulässig, nach dem Alter oder nach sozialen Kriterien zu entscheiden. In Deutschland werde einem 80-Jährigen nicht von vornherein die Behandlungsmöglichkeit verweigert. Eine Intensivtherapie sei dann nicht angezeigt, wenn der Sterbeprozess unaufhaltsam begonnen habe, wenn die Therapie aussichtslos sei oder wenn das Überleben nur bei dauerhaftem Aufenthalt auf der Intensivstation gesichert werden könne. "Transparenz ist entscheidend" Janssens betonte, Transparenz sei entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Die Handlungsempfehlungen sollen aber auch das medizinische Personal entlasten, das möglicherweise bald entscheiden muss, wer auf der Intensivstation behandelt wird und wer nicht. Janssens sprach von "enormen emotionalen und moralischen Herausforderungen"." ... 26.03.2020 bundesregierung.de "Landwirtschaft und Logistik Versorgung mit Lebensmitteln gesichert Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner sieht die Versorgung mit den wichtigsten Lebensmitteln in Deutschland gesichert. "Grundnahrungsmittel werden in ausreichender Menge erzeugt, verarbeitet und angeboten", erklärte sie. Es gebe auch während der Corona-Epidemie keinen Grund, Lebensmittel zu horten. Der Einzelhandel hat in den vergangenen Tagen seine Logistik umgestellt und könne eine engmaschigere Zulieferung garantieren. Das unterstrich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Die Regale würden regelmäßig aufgefüllt. Verhindern, dass Lebensmittel im Müll landen Mit Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Gesellschaft für Konsumforschung wies Klöckner darauf hin, dass es bei Lebensmitteln wie Reis, Mehl oder Teigwaren deutliche Umsatzzuwächse gebe. Deshalb appellierte sie erneut, auch während der Corona-Epidemie nur das zu kaufen, was man wirklich brauche. Zu oft wandern durch übertriebene Hortung Lebensmittel vom Aufbewahrungsschrank in die Tonne. Um das zu verhindern, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Kampagne "Kauf nur, was du brauchst" gestartet. Neue Plattform für Erntehelfer Schwierigkeiten sieht Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner weiterhin in der Einreisesperre für Saisonarbeiter: Nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch Schlachthöfe und Molkereien seien stark davon betroffen. Es fehlten Berufspendler aus Polen und Tschechien sowie Mitarbeiter, die Kinder zu Hause betreuen müssten oder krank seien. Über die neue Plattform "Das Land hilft" werden Arbeitssuchende und Landwirte zusammengebracht. Für Studenten, Menschen in Kurzarbeit und andere Gruppen wurden zudem die Zuverdienst-Regelungen gelockert. "Es geht darum, Logistik und Personal vom Acker bis zum Teller sicherzustellen", so Klöckner. Gütertransportpakt für Versorgungssicherheit Auch Bundesverkehrsminister Scheuer warb um Vertrauen in die Daseinsvorsorge. Der Bund hat mit der Logistikbranche und Dachverbänden einen Gütertransportpakt geschlossen. "Das soll die Versorgungssicherheit garantieren", sagte Scheuer. Der Pakt schließt unter anderem die Aufhebung des Fahrverbotes für Lkw an Sonn- und Feiertagen, die Lockerung der Lenkzeiten für den Transport von bestimmten Lebensmitteln und gesonderte Spuren für den Lebensmittelverkehr ein. Außerdem müsse, so Scheuer weiter, der Warenverkehr über Grenzen hinweg gewährleistet werden. Donnerstag, 26. März 2020" 26.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation Es ist schlichtweg gelogen, dass z.B. in Berlin die Versorgung an Grundnahrungsmitteln gesichert ist. - Das zeigt, wie weit weg die christjüdischen Bonzen der BRD-Regierung von der Realität sind: Diesen Christjuden ist es egal, denn sonst hätten sie mehr Realitätssinn. ... Wenn ein Christjude das Maul auf macht ... 31.03.2020 bundesregierung.de "Online-Plattform "Das Land hilft" Erntehelfer dringend gesucht Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Menschen derzeit nicht arbeiten. Gleichzeitig fehlen den Landwirten in Deutschland bis zu 300.000 Arbeitskräfte, weil wichtige Saisonarbeiter aus der EU aufgrund der eingeschränkten Reisefreiheit ausfallen werden. Der Bundesverband der Maschinenringe hat gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium die Plattform "Das Land hilft" gestartet. 7 Dinge, die Sie über die Jobbörse wissen sollten. Die neue Online-Plattform "Das Land hilft" stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern her. Ziel ist eine schnelle, kostenlose sowie vor allem zuverlässige Hilfe und Vermittlung von Menschen, die Hilfe brauchen und die Hilfe bieten. Es werden keine Registrierungs- oder Vermittlungsgebühren erhoben. Jeder kann mitmachen! Alle Macher, die in der aktuellen Krise mit anpacken möchten, um in systemrelevanten Berufen rund um die Landwirtschaft zu unterstützen, sind willkommen. Ob Gastronomie, Hotellerie, Studenten oder andere Wirtschaftszweige, die gerade freigestellt sind - jeder kann sich engagieren. Bis zum 30. März haben 36.590 Bürgerinnen und Bürger ihre Hilfe angeboten. Aus der Landwirtschaft haben sich mehr als 700 Hilfesuchende gemeldet. Ein Bezug von Kurzarbeitergeld ist weiterhin möglich. Aufgrund einer neuen gesetzlichen Anpassung wird das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Mehr Informationen finden Sie hier. Auch bei einer Ausgangsbeschränkung können Helfer die Landwirte unterstützen. Die Landwirtschaft ist eine systemrelevante Branche, die es auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten gilt. Eine Voraussetzung für alle Beteiligten ist, dass alle - Landwirte wie Helfer - keine Anzeichen einer Infektion mit dem Coronavirus haben. Nach aktuellem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass Erntetätigkeiten auf dem Feld kein erhöhtes Ansteckungsrisiko bergen. Die nötigen Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Abstand halten, lassen sich bei der Ernte auf dem Feld problemlos umsetzen. Weitere Informationen finden Sie auf www.daslandhilft.de. Dienstag, 31. März 2020"