15.01.2020 zeit.de Die letzten Landtagswahlen im BRD-Bundesland Thüringen wurden nun wie folgt politisch berücksichtigt: Die CDU mit 22 Sitzen im Parlament hat die meisten Plätze (von 90 Plätzen gesamt). Die AfD mit 21 Sitzen im Parlament (von 90 Plätzen gesamt) wird von allen anderen gewählten Parteien als Regierungspartner ausgeschlossen. Die SPD zusammen mit Die Linke und den Grünen kommen auf 42 Plätze (von 90 Plätzen gesamt). Als aktuelle Regierung ist nun ein Minderheitenanteil im Parlament vertreten: SPD, Linke, Grüne. Diese Regierung benötigt für mehrheitsbezogene Regierungsbeschlüsse immer eine Kooperation mit einer anderen Partei, die mindestens 4 Stimmen im Parlament hat UND mit diesen für die Regierung stimmt. Regierungschef soll wieder Ministerpräsident Bodo Ramelow werden. Da dieser Kandidat der der Regierung ist, muss nur solange gewählt werden, bis entweder von Anfang an eine andere Partei für Ramelow stimmt, oder der 3. Wahlgang erreicht ist, denn für diesen ist keine Mehrheit im Parlament nötig, so dass die 4 fehlenden Stimmen der Regierungsparteien völlig unerheblich sind. 16.01.2020 bundesregierung.de "Bund-Länder-Einigung Fahrplan für Kohleausstieg steht Der Bund und die vier Braunkohle fördernden Bundesländer haben sich bei einem Treffen im Kanzleramt auf einen Stilllegungspfad für die deutschen Kohlekraftwerke verständigt. Demnach wäre möglich, das Ende der Kohleverstromung um drei Jahre auf 2035 vorzuziehen. Der Bund unterstützt die betroffenen Länder mit 40 Milliarden Euro. Was die Einigung sonst noch enthält. Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen bald vom Netz gehen - der erste davon bereits in diesem Jahr. Foto: Frank Bienewald/LightRocket via Getty Images Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland - das soll der Stilllegungspfad regeln, den Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Kanzleramtschef Helge Braun den vier Braunkohle fördernden Bundesländern vorgestellt hat. Dieser Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg haben die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Michael Kretschmer (Sachsen), Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) und Dietmar Woidke (Brandenburg) zugestimmt. Die Einzelheiten sollen in einem Kohleausstiegsgesetz geregelt werden. Die wesentlichen Punkte der Einigung: Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr 2035 Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerkstandorten Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038 Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum Universitätsmedizin in Cottbus, neue Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier, sowie ein "Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft" in Jülich Neue Förderrichtlinie für stromintensive Unternehmen Rechtssicherheit und Planbarkeit geschaffen Von einem "historischen Durchbruch" sprach Wirtschaftsminister Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Finanzminister Scholz und Umweltministerin Schulze. Die Einigung schaffe "Rechtssicherheit und Planbarkeit, die sicherstellt, dass wir unsere Klimaziele einhalten und dass trotzdem die Versorgungsicherheit gewährleistet ist", so Altmaier. Sie sei möglich gewesen, weil die Bundesregierung gemeinsam und geschlossen mit den Kraftwerksbetreibern über den Ausstieg und den Bundesländern über den Strukturwandel verhandelt habe. "Deutschland als eine der leistungsfähigsten und erfolgreichsten Wirtschaftsnationen der Welt ist jetzt mit großen Schritten dabei, das fossile Zeitalter zu verlassen", betonte Finanzminister Scholz. Dem Abbau der Kohlestromleistungen werde man mit einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien - verstärkt durch regelbare Energien - begegnen. Für das vorzeitige Abschalten erhalten die Kraftwerksbetreiber in den kommenden 15 Jahren Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro. "Wir sind das erste Land, das verbindlich aus Atom und Kohle aussteigt. Das ist auch ein wichtiges internationales Signal", lobte die Umweltministerin die Bund-Länder-Einigung. Sie betonte, dass keine Region "im Regen stehen gelassen" werde und dass der Ausstieg aus der Kohle sozialverträglich gestaltet wird. Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen nun sehr schnell vom Netz gehen - der erste davon bereits in diesem Jahr. Donnerstag, 16. Januar 2020" "Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg Besprechung der Bundeskanzlerin mit BM Scholz, BM Altmaier, BMin Schulze, BM Braun sowie MP Woidke (BB), MP Laschet (NW), MP Kretschmer (SN) und MP Haseloff (ST) am 15.1.2020 Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit: per E-Mail teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg per Facebook teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg per Twitter teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg Pressemitteilung 22 Donnerstag, 16. Januar 2020 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) 1. Die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (WSB) hat im vergangenen Jahr einen gesamtgesellschaftlichen Konsens erarbeitet, wie Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigen und der Strukturwandel in den Kohleregionen erfolgreich gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat daraufhin mit dem Sofort-Programm für die Braunkohleregionen und dem Entwurf des "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" wichtige Bausteine des Kohle-Konsenses umgesetzt und auf den Weg gebracht. Jetzt wird der Kohleausstieg durch das Kohleausstiegsgesetz umgesetzt. 2. Die Bundesregierung hat den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Stilllegungspfad für die Braunkohlekraftwerke in Deutschland vorgestellt, den sie beabsichtigt mit den Betreibern der Braunkohle-Kraftwerke und -Tagebaue vertraglich festzulegen. Die Ministerpräsidenten stimmen diesem Stilllegungspfad zu. Im Rahmen der von der WSB-Kommission empfohlenen umfassenden Überprüfung im Jahr 2026 und 2029 soll bezüglich dieses Stilllegungspfades auch geprüft werden, ob der Stilllegungszeitpunkt für die Kraftwerke nach dem Jahr 2030 jeweils 3 Jahre vorgezogen und damit das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann. Die Verpflichtung zur Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung verbleibt bei den Unternehmen. 3. Durch diesen Stilllegungspfad wird erreicht, dass der Hambacher Forst gemäß Empfehlung der WSB-Kommission entgegen der bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch genommen wird. 4. Zum Zwecke der Energieversorgungssicherheit wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler in den Grenzen der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts im Kohleausstiegsgesetz festgestellt. 5. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung im Januar 2020 auf den Weg bringen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden. Um den Ausstieg aus der Kohleverstromung am Strommarkt auszugleichen, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend des 65%-Ziels in 2030 im Rahmen einer EEG- Novelle beschleunigt und die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt. Es sollen zusätzliche 2 Gaskraftwerkskapazitäten den Wegfall großer Mengen regelbarer Energie an bisherigen Kraftwerksstandorten ersetzen, zum Beispiel in Jänschwalde. 6. Die Bundesregierung wird ein Anpassungsgeld (APG) für Beschäftigte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie in Steinkohle-Kraftwerken einführen. (Für den Steinkohle-Bergbau existiert bereits ein APG.) Das APG wird bis 2043 gezahlt werden. Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, das APG im Sinne einer Stellvertreterregelung auch standortübergreifend einzusetzen. Ein Vermittlungsvorrang wird bei der APG-Zahlung nicht verlangt. 7. Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" wird der Bund den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt längstens bis 2038 Finanzhilfen in Höhe von bis zu 14 Milliarden Euro gewähren. Diese ermöglichen besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände). Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen in einem Umfang von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 zu realisieren. 8. Um die Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Braunkohlerevieren zügig zu realisieren, werden zusätzliche Planungskapazitäten aufgebaut. 9. Die Gesetze sollen zügig in Kraft treten. Bund und Länder treffen bereits jetzt geeignete Vorbereitungen, um die ersten Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen. So hat die Bundesregierung im Haushalt Mittel bereitgestellt. Zudem gibt es bereits zahlreiche konkrete Planungen der Ressorts für Behördenan- und umsiedlungen in den betroffenen Kohleregionen und für die Stationierung von Bundeswehreinheiten, zum Beispiel in der sächsischen Lausitz. 10. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Brandenburg, NordrheinWestfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis Mai 2020 eine BundLänder-Vereinbarung zur Durchführung des Strukturstärkungsgesetzes schließen, welche die Umsetzung der Förderung regelt. 11. Im parlamentarischen Verfahren zum "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" sollen folgende Maßnahmen zusätzlich (im §17) aufgenommen werden: a. Ein Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) soll als Kern der Modellregion Gesundheit Lausitz aufgebaut werden. Forschung, Lehre und Versorgung sollen in neuartiger Weise unter Nutzung der Digitalisierung verknüpft und in einem "Reallabor" für digitale Gesundheitsversorgung umgesetzt werden. Zugleich sollen die Medizinerausbildung neu strukturiert und die Gesundheitsversorgung "aus einem Guss" neu gedacht werden. b. Der Helmholtz-Gemeinschaft wird durch zusätzliche Finanzierung ermöglicht, in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier je ein neues Helmholtz-Zentrum zu gründen. Konzept und inhaltliche Ausrichtung werden durch einen Wettbewerb festgelegt. c. In Jülich soll ein "Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft" errichtet werden. Dort wird eine Wasserstoffwirtschaft mit Hilfe von organischen Wasserstoffträgern, sogenannten Liquid Organic Hydrogen Carrier (LOHC)-Systemen demonstriert und damit ein Nukleus für umfangreiche industrielle Aktivitäten im Bereich Wasserstoff und Energie aufgebaut. 12. Es besteht Einigkeit, dass die große Transformationsaufgabe auch der Flankierung durch die EU bedarf. Neben dem Vorschlag für den "Just Transition Mechanism" wird es auch darauf ankommen, im Rahmen der Reform des Beihilferechts die notwendigen Voraussetzungen für eine Stärkung der industriellen Basis der besonders betroffenen Regionen zu ermöglichen. 13. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung durch die Senkung der EEG-Umlage - finanziert aus den Einnahmen des Brennstoffzertifikatehandels - bereits eine Senkung der Stromkosten beschlossen. Darüber hinaus wird im Kohleausstieggesetz das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Förderrichtlinie zu erlassen, wodurch stromkostenintensive Unternehmen, die in einer internationalen Wettbewerbssituation stehen, ab dem Jahr 2023 einen jährlichen angemessenen Zuschuss für durch dieses Gesetz verursachte zusätzliche Stromkosten erhalten können, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu schützen. 14. Wir werden die im WSB-Bericht vorgesehene Innovationsstrategie, um 2025 einen substanziellen Zwischenschritt bei der Emissionsminderung zu erreichen, weiter verfolgen. Hinweis: Die Fachminister BM Altmaier, BM Scholz und BM Schulze werden am heutigen Donnerstag, den 16.1. um 9.30 Uhr im BMWi vor die Presse treten. Der Stilllegungspfad wird veröffentlicht, sobald mit den Unternehmen entsprechende Festlegungen getroffen wurden, voraussichtlich ebenfalls am heutigen Donnerstag." 01.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation Auf Handelsblatt.com müssen Nutzer, die mehr als 2 Artikel lesen wollen, sich zwangsregistrieren. 07.02.2020 dradio.de Der gewählte Thüringer Ministerpräsident Kemmerich (FDP) soll aus Sicht der Linke, SPD und Grünen zurücktreten. Die FDP-Fraktion im Thüringer Landesparlament hat dessen die Auflösung beantragt. Die Thüringer FDP-Parteiführung will allerdings, dass Ministerpräsident Kemmerich (FDP) im Amt bleibt. Der Thüringer CDU-Chef will keine Neuwahlen. 07.02.2020 zeit.de Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich ist zum Ministerpräsidenten Thüringens gewählt worden, weil die FDP diesen Politiker im 3. und letzten Wahlgang aufgestellt hat. die AfD im 3. Wahlgang ihren eigenen Kandidaten aufgegeben und die Stimmen der FDP gegeben hat. CDU und FDP hatten vor der Wahl eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen. 07.02.2020 wahl.tagesschau.de Amtliches Ergebnis der Thüringer Landtagswahl in 2019 Linke 31,0% AfD 23,4% CDU 21,7% SPD 8,20% Grüne 5,3% FDP 5% alle anderen 5,5% 07.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation Das amtlichen Endergebnis wurde von den Parteien vorab so umgewertet, dass es egal ist, was die Wähler wählen werden. Die CDU lehnt Koalition mit Linken und AfD ab. Die Linken lehnt die Koalition mit der AfD ab. Die Grünen lehnen die Koalition mit der AfD ab. Die FDP lehnt angeblich die Koalition mit der AfD ab. Die AfD lehnt Koalition mit Linken ab. Damit gilt: AfD 23,4% ist raus. Linke 31,0% und CDU 21,7% sind zusammen 51,7% aber sind raus. Linke 31,0% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% sind raus da < 50%. Linke 31,0% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% und FDP 5% sind raus da < 50%. CDU 21,7% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% sind raus da < 50%. CDU 21,7% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% und FDP 5% sind raus da < 50%. Es gibt keine Koalitionsmöglichkeit mit Stimmenmehrheit. Mit der Duldung einer Minderheitsregierung wäre eine Wahl zum Ministerpräsidenten möglich. Zu diesem Zweck haben Linke, AfD und FDP je einen eigenen Kandidaten aufgestellt. Die CDU nicht. Die Wahl des Ministerpräsidenten läuft in 3 Runden ab, wobei die Verteilung bezüglich notwendiger Mehrheiten sinkt. Der 3. Wahlgang ermittelt dann den Kandidaten, der die meisten Zustimmungen bekommen hat. In den ersten beiden Wahlgängen standen NUR die Kandidaten der Linken und AfD zur Verfügung und hatten keine Chance, je gewählt zu werden. Im letzten, dem dritten Wahlgang, hat die FDP einen Kandidaten aufgestellt. Weiterhin standen die Kandidaten der der Linken und AfD zur Verfügung. Da letztere beiden Kandidaten chancenlos sind, hat die AfD ihrem eigenen Kandidaten alle AfD-Stimmen versagt und diese an die FDP vergeben. Die Partei, die mit 5% in den Landtag eingezogen ist, stellt den Ministerpräsidenten. Dieser Umstand ist im Wahlergebnis der Landtagswahlen nicht sichtbar. Vielmehr ist es egal, was wie gewählt wurde, weil Parteien im Landesparlament das Wahlergebnis eigenständig verwerten. Die Wahl war also völlig sinnlos, weil vor der Wahl bereits Ausschlüsse definiert wurden, die beim Wähler tatsächlich keine Rolle spielten. DIESE Konstellation ist ein Knackpunkt des Wahlproblemes in Thüringen. Dass die AfD ihre Stimmen der FDP gab, war richtig, denn nun muss sich ein Parlament entscheiden: Für oder gegen die AfD in Thüringen. Der nationalsozialistisch-völkische Ableger der AfD ist die AfD-Thüringen, die gut im Thüringer Landtag vertreten ist. Mit der Auflösung des Parlamentes wäre Neuwahl nötig. Mit der fehlschlagenden Neubestimmung des Ministerpräsidenten könnte das Parlament sich auflösen. Neuwahlen tragen das Risiko, dass Wähler DANN die von den Parteien definierten Ausschlüssen berücksichtigen könnten, was bedeutet: Die Anzahl der AfD-Stimmen muss erheblich steigen, und oder die AfD wird als koalitionsfähig eingestuft. Die Anzahl der Linken-Stimmen muss erheblich steigen. Der letzte Ministerpräsident kam von den Linken, Sollte der Wähler also diesen Ministerpräsidenten wiederhaben wollen, müssen auch die Stimme der SPD und Grünen steigen, um eine Mehrheit zu erhalten. Wenn die Anzahl der CDU-Stimmen steigt, dann müssen die Anzahl der SPD- Grünen- und FDP-Stimmen steigen. Wenn die Anzahl der SPD- Grünen- und FDP-Stimmen ausreichend steigen, dann kann die Linke gegenüber der CDU gewinnen oder verlieren UND die AfD bliebe weiter außen vor. Wenn die Anzahl der AfD-Stimmen steigt, dann ist das Ansteigen der Stimmen von CDU und FDP wichtig, damit die AfD zumindest eine christjüdische Regierung unterstützen kann. Es wird also mit den nächsten Wahlen so sein, dass die Anzahl der AfD-Stimmen den Rest bestimmt, WEIL Christjuden bereits den Ausschluss einer Partei definiert hat, die der Wähler zuletzt mehrheitlich bedient hat. Das Christjudentum arbeitet also mit der AfD taktisch zwingend zusammen. Das Agieren des Christjudentums in Verbindung mit der AfD ist IMMER ein gemeinsames Agieren, denn in der Ostzone - speziell in Thüringen - ist der Einzug einer braun-schwarzen Regierung systemisch möglich, wobei diese Chance nicht verloren gegen darf. Was die Bundesparteiführungen sagen, ist eh egal, da die Landesparteien in Thüringen entscheiden. Die Ostzone ist also systemisch instabil haltbar. Der Autor dieser Dokumentation hat schon bei mehreren prekären Sachlagen festgestellt, dass auch Juden in Deutschland keine Zukunft haben, da die BRD ein faschistischer Staat ist, der z.Z. neben NSU und AfD massiv mit der antisemitischen Islameinwanderung umgestaltet wird, so dass instabile Verhältnisse in der Bevölkerung und deren Teilen implementiert werden. Es ist also nicht nur die braune Zukunft, die Deutschland erwartet. Dass Juden und andere Betroffene wie z.B. vor der NS-Zeit des Dritten Reichen zögern, um das Reichsgebiet zu verlassen, kann diesmal in anderer Nuance wieder zum Massenproblem werden, wobei der Islam weltweit gegen Juden und sogar gegen andere Islamströmungen liquidativ vorgehen wird. Im Dritten Reich gab es eine Zusammenarbeit von Islamströmungen mit der NS-Regierung des Dritten Reiches, um Juden auszurotten. .... 07.02.2020 zeit.de Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland Eine bundesweite Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland gibt es nicht und ist nicht in Planung. Ab 2022 werden jährlich die Anzahl der Menschen erfasst, Notunterkünften und Wohnheimen untergebracht sind. Obdachlosenstatistik für Berlin Eine Obdachlosenstatistik in Berlin gibt es anfänglich und ist in Planung mit folgenden Stufen: Stufe 1: Zählung von Obdachlosen in Berlin. Aktuelle und zugleich 1. Zählung, die nur in Teilgebieten von Berlin erfolgte, ergab: Zum Zeitpunkt der Zählung befanden sich 807 Obdachlose auf der Straße. 942 Obdachlose in Einrichtungen der Kä¨ltehilfe. 15 Obdachlose in Rettungsstellen Berliner Krankenhäuser. 158 Obdachlose im Öffentlichen Nahverkehr. 12 Obdachlose in Polizeigewahrsam. 42 Obdachlose in einem Warte- und Wä¨rmeraum. 55 % der Gezählten sind zwischen 30 und 49 Jahre alt (Geburtsjahrgänge 1970 bis 1990). 84% der Gezählten sind Männer. Stufe 2: Erfassung der Obdachlosen, die in Notunterkünften oder Wohnheimen untergebracht sind. Stufe 3: Erfassung anderer Obdachlose, aber nur diejenigen, die zugleich bei den Sozialträgern bekannt sind. 19.02.2020 morgenpost.de Das Berliner Taxi-Netz verliert Gewerbetreibende: Unter 8000 Taxi-Unternehmen in Berlin (Nov. 2019 waren es 8300 Unternehmer). Grund: Die Konkurrenz hat Bedingungen, die sich nicht an denen der Taxi-Unternehmer orientieren. Z.B. verhalten sich Mietwagen-Fahrer regelwidrig, wenn die Rückkehr zum Standort des Gewerbes nach eine Kundenfahrt weggelassen wird, oder sich Mietwagen-Fahrer vor die wartenden Taxis an Flughäfen stellen, um Kunden wegzuschnappen. Berliner Taxifahrer haben am Mittwoch die Flughäfen Tegel und Schönefeld und das Rote Rathaus mit Fahrzeugen blockiert. 19.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation In Sachen "Uber" in Berlin besteht folgende Situation: Uber vermittelt Fahrten an Menschen, die im Gegensatz zum Taxigewerbe weder einen P-Schein noch eine Insassenversicherung haben müssen. Uber-Fahrer müssen sich selbst versteuern. Kunden, die Taxi-Dienste nutzen, müssen NICHT wissen, ob der Taxi-Fahrer einen P-Schein UND eine Insassenversicherung hat, denn beide Kriterien sind für Taxi-Unternehmer Pflicht. Es ist also regelmäßig am Markt üblich, Fahrdienstleistungen im Sinne eines Taxis für Kunden mit voller Sicherheit anzubieten. Es ist daher vom Kunden NICHT zu erwarten, dass dieser sich vor Fahrtantritt über die Pflichten eines Uber-Fahrers informieren muss, bevor der Kunde die Fahrt mit dem Uber-Fahrer antritt: Der Kunde kann auf marktübliche Daseinsformen, die bereits VOR Zulassung von Uber in Berlin am Markt nachhaltig implementiert waren (das Taxi-Gewerbe hat in Berlin lange Tradition), VERTRAUEN. Die Konditionen für Uber sind vom Berliner Gesetzgeber mit einem einzigen Ziel implementiert worden: Den Markt zu verzerren UND Kunden extremen Konditionen wie fehlende Insassenversicherung auszusetzen. Das Taxi-Gewerbe wird absichtlich schlechter gestellt, obwohl dieses Pflicht-Konditionen erfüllen muss. Das Taxi-Gewerbe kann protestieren, wie es will: Das Gewerbe muss einen Verein gründen, der allen Taxi-Unternehmern offen steht, um mit einem per Vereinsgeldern bezahlten Anwalt gegen das Land Berlin und zu klagen. Alles andere ist Unsinn. Hinweis: Es ist unbedingt auch die Verfassungsklage anzustreben. Es ist anzunehmen, dass eine mafiöse Beziehung im Berliner Fahrdienstleistungsbereich besteht: Gesetzgeber und "Unternehmer" wie Uber-Fahrer UND Finanzbehörde, denn Uber-Fahrer müssen sich selbst versteuern und damit einen Gewerbeschein haben. 19.02.2020 morgenpost.de Information zum Berliner Mietendeckel - u.a. Frage: Hinsichtlich des neuen Gesetzes habe ich zwei Fragen, die ich Ihnen gerne vorab schicken möchte: In §3 (5) ist die Miete definiert: "Miete im Sinne dieses Gesetzes ist die Nettokaltmiete einschließlich aller Zuschläge." Fallen unter "alle Zuschläge" auch Zuschläge für eine teilgewerbliche Nutzung? Gewerbemietrecht und damit auch deren Preise sind ja nicht Kompetenz der Länder, sondern eindeutig des Bundes. Antwort: Ja, auch und gerade die Zuschläge für teilgewerbliche Nutzung sollen erfasst werden." Frage: Ich habe am 20. Juni 2019 einen bis 31. Dezember 2020 befristeten Mietvertrag für eine möblierte Wohnung in Schöneberg abgeschlossen. Die Bruttomiete beträgt 23,40 Euro je Quadratmeter. Fällt dieser Mietvertrag auch unter den Mietendeckel und - falls ja - wie hoch dürfte die Miete sein? Antwort: Falls die Wohnung beziehungsweise das Gebäude in den Anwendungsbereich fällt, fällt auch dieser Mietvertrag unter den Mietendeckel. Wie hoch die Mietendeckelmiete ist, lässt sich aus Ihren Angaben nicht ersehen. Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes diese Umstände zu benennen. Die Absenkung wirkt dann nach neun Monaten. 01.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die Mehrheit der frei zugänglichen UND vom Autor dieser Dokumentation gelesenen Medien haben im Zuge der Corona-Virus-Seuche ihre Portfolio ausgedünnt und mit Seuchen-Kontext-Meldungen verstopft. Ausländische Medien sind weniger betroffen. Die Corona-Virus-Seuche taucht in den Meldungen, die der Autor dieser Dokumentation offeriert, nur teilweise auf, da der Kontext der Seuche hauptsächlich durch Audio vermittelt wird: Die Meldungen überschlagen sich und sind als Audio erheblich übersichtlicher vermittelbar. Audio ist nur über die Webseite www.twseite.de zugänglich. Faz.net hat auf Pay-Ware derart umgestellt, dass auch für die Allgemeinheit wichtige Nachrichten in Sachen Corona-Virus-Seuche nur gegen Entgelt veröffentlicht werden - z.B. erwartet die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin eine Pleitewelle bei Arztpraxen, wenn diese nicht finanziell unterstützt werden .. Details gegen Geld. Bildschirmcopy wie immer nur im Quellennachweis. Wer Zeit.de kostenlos lesen will, muss das NoScript-Addon im Firefox-Browser AUSschalten. Wer heise.de und sueddeutsche.de kostenlos lesen will, muss das NoScript-Addon im Firefox-Browser EINschalten. 04.03.2020 sueddeutsche.de Ramelow (Die Linke) ist nach 3 Wahlgängen nun wieder Ministerpräsident von Thüringen. 13.03.2020 bundesregierung.de "Wohn- und Mietenpaket Mietpreisbremse verlängert und verschärft Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten dazu. Warum wird die Mietpreisbremse verlängert? Der Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist Teil des Wohn- und Mietpakets der Bundesregierung. Ihm hat der Bundesrat nun zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Die Regelungen der Mietpreisbremse sind seit 2015 in Kraft. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt mit dem Ziel, den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Sie wurde nun um weitere fünf Jahre verlängert. Damit wird den Ländern weiterhin ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen auslaufen. Zeigt die Mietpreisbremse bisher überhaupt eine Wirkung? Die Mietpreisbremse besagt, dass in den von den Ländern festgelegten Gebieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert. Das DIW kam Ende 2018 zu dem Ergebnis, dass in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, sich der Mietenanstieg moderat verlangsamt hat. Da die bei der Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt weiter fortbesteht, ist deshalb eine Verlängerung der Mietpreisbremse sinnvoll. Konkret: In welchen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse? Die Regelungen zur Mietpreisbremse werden in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Die vom DIW vorgenommene Evaluation kam mit Stand Dezember 2018 zu dem Ergebnis, dass 13 Bundesländer entsprechende Verordnungen erlassen haben. In 315 der insgesamt rund 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Das klingt wenig, doch leben hier rund 28 Prozent der Gesamtbevölkerung. Eine Übersicht darüber, wo und mit welchen Regelungen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, hält das BMJV bereit. Änderungen gibt es auch bei der Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Wie genau sehen die Regelungen aus? Liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter gegen die zu hohe Miete vorgehen und dies rügen. Dafür reicht ein einfaches "Ich rüge die Höhe der Miete!" aus. Nach den bisherigen Regelungen ist der Vermieter nur zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete verpflichtet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Verstoß gerügt hat. Künftig gilt: Mieterinnen und Mieter können die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Welche Maßnahmen für bezahlbares Wohnen enthält das Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung, das am 18. August 2019 vereinbart wurde, noch? Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Dabei geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür wurde bisher die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum wurde nun auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Dies soll auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten zu einem gedämpften Anstieg der Vergleichsmieten führen. Das Bundeskabinett hat darüber hinaus den "Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilinehäuser" beschlossen. Er befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer vestellt wurde, soll beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat. Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Makler ist - etwa bei einem Suchauftrag -, gilt diese Vorgehen ebenso. Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflicht und kann höchstesn einen Kostenanteil von 50 zu 50 erwirken. Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen dürfen. Die Bundesregierung wird darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt. Was tut die Bundesregierung insgesamt für den Wohnungsmarkt? Die Bundesregierung hat für den Wohnungsmarkt große Ziele: Mit der Wohnraumoffensive will sie in dieser Legislaturperiode zusammen mit Ländern und Kommunen 1,5 Millionen Wohnungen schaffen. Denn die Nachfrage nach Wohnraum ist besonders in den großen Städten höher als das Angebot. Dort ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Es geht hier also um mehr Wohnungsbau und bezahlbare Mieten, während in anderen Regionen Leerstände bei rückläufigen Preisen zu verzeichnen sind. Auf www.bundesregierung.de gibt es einen Überblick über alle Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits ergriffen hat und was sie noch plant, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Mieten bezahlbar zu halten. Freitag, 13. März 2020" 15.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation Tagesspiegel.de bringt mehrsprachige Meldungen zur Corona-Virus-Seuche. Bildschirmcopies wie immer nur im Quellennachweis. 16.03.2020 heise.de Lohn-Unterschiede in BRD zwischen Mann und Frau Erwerbspausen von Frauen z.B. zur Kindererziehung spielen keine Rolle. In frauentypischen Berufen werden durchweg geringere Gehälter gezahlt. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und seltener in qualifizierten Führungspositionen. europaweit: In 2018 war der Stundelohnunterschied von Mann und Frau nur noch in Estland größer. bundesweit: In 2019 betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn Frau 17,72 Euro. betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn Mann 22,61 Euro. Ostzone der BRD: In 2019 betrug der Stundelohnunterschied von Mann und Frau 7%. Westzone der BRD: In 2019 betrug der Stundelohnunterschied von Mann und Frau 21%. 22.03.2020 morgenpost.de Corona-Virus-Seuche in Berlin Neben Baumärkten gehören Supermärkte und Discounter zu den wenigen Läden, die geöffnet haben dürfen. Sie sollen die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Christian Böttcher, Sprecher des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), stellt fest: Märkte müssen umsetzen: Hygienevorschriften verschärfen, Abstandsregelungen einführen und keine langen Warteschlangen im Laden entstehen lassen. Etwa die Abstandsaufkleber auf den Böden oder Plexiglasvorrichtungen an den Kassen. Wie das genau umgesetzt wird, regeln die Bezirksämter in Berlin selbst. Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, stellt fest: Die Geschäfte leiden immer noch unter einem "irrationalen Abverkauf" von Waren wie Toilettenpapier, Seife, Drogerieartikeln, Mehl und Pasta. Fahrer aus Bereichen wie dem Event- und Messebau würden die Lebensmittellogistik unterstützen, um die Lieferketten aufrecht zu erhalten. Staatliche Vorgaben zur Begrenzung des Kundenansturms in den Geschäften seien jedoch nicht nötig. 22.03.2020 vom Autor dieser Dokuentation Die Realität in Berlin ist eine andere: Die Lieferketten SIND bereits länger unterbrochen. Die Ostzone der BRD ist u.a. von Warenlieferungen aus der Westzone der BRD abhängig. Das betrifft auch Waren des täglichen Bedarfes. Wenn also die Läden in Berlin leere Regale ausweisen, dann sind es nicht immer Hamsterkäufe. Am Beispiel der Kette Kaufland (Lidl) zeigt es sich kristallklar: Es werden seit Tagen nicht mehr ausreichend bzw. gar nicht bestimmte Ware des täglichen Bedarfes angeboten - u.a. Back-Artikel, Milch etc.. Es sind z.T. Waren, die bereits im Westen der BRD Mangelware sind. Bestes Beispiel sind die Back-Artikel wie Mehl, Backpulver, Backhefe, also ganz klar elementare Waren. Was Kaufland anbietet, ist Nada. Wer nach Amazon und Ebay schaut und dort Preise als absteigend einstellt, wird feststellen, dass auf diesen Online-Systemen gnadenlos legale Wucherangebote zu sehen sind, an denen die Online-Systemanbieter Provision verdienen, z.B. 12 Tüten Backhefe (zu je ca. 10 g) sind für über 50 Euro zu haben. Amazon selbst veröffentlicht Wucherofferten (Amazon verkauft und liefert an). Wer per Google nach Mühlen-Shops sucht, wird feststellen, dass meistens aus der Westzone die Hilferufe der Shops angezeigt werden: Wegen Überlastung eingeschränkte oder keine Warenbereitstellung. Was man sich an 1 Finger also ausrechnen kann: Wenn Waren, die die Westzone in die Ostzone verschafft, in der Ostzone fehlen, wurde in der Westzone gehamstert. UND ES WURDE DORT MASSIV GEHAMSTERT. Es ist der Westzone einfach egal, dass die abhängige Ostzone keine Waren mehr bekommt und also Vorräte in Berlin abschmelzen, so dass jede Warenlieferung z.B. nach Kaufland faktisch beim Auspacken "verdunstet", also weggekauft wird .. in Sachen Mehl keine Chance, denn es gibt kein Mehl zu kaufen: Der Autor dieser Dokumentation, der nicht gehamstert hat, hat in der ausgiebige Recherche per Google, Amazon und Ebay begriffen: Das Nicht-Hamstern war ein Fehler. Nach stundenlangem Suchen wurde per Google eine Mühle bei Nürnberg (Stingel-Mühle) gefunden, die 25 kg Mehl Typ 1150 für ca. 52,50 Euro verkauft (kostenloser Versand per Hermes), also 2,10 Euro pro Kilogramm: Das ist Wucher, aber die einzigste gefundene "billigste" Alternative, an Mehl zu kommen. Auf Amazon gab es bei einem Anbieter "Mr. Brown" - wieder aus Bayern - die Trockenhefe: 200 g Trockenhefe für 28 Euro - ganz klar Wucher, aber die einzigste gefunden "billigste" Alternative, an Trockenhefe zu kommen. Mit anderen Worten: Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, ist - höflich gesagt - ein Dush. Extteisus 25.03.2020 welt.de "Ausland" ... "In Spanien ruft die Armee die Nato-Partner im Kampf gegen das Coronavirus zur Hilfe. Spanien habe dort Corona- Tests, Beatmungsgeräte und Schutzausrüstung angefordert, sagt Spaniens Generalstabschef Miguel Villarroya. Konkret nachgefragt wurden demnach 500.000 Testkits, 500 Beatmungsgeräte sowie 1,5 Millionen OP-Masken und 450.000 Atemschutzmasken." ... "Trotz der vor elf Tagen verhängten strikten Ausgangssperre stieg die Zahl der Infizierten derweil auf 47.610 an. Am stärksten betroffen ist nach wie vor die Hauptstadtregion Madrid mit 1825 Toten, das sind 53 Prozent der landesweiten Opferzahl." ... "Auf der Pyrenäenhalbinsel kommt es mittlerweile zu dramatischen Szenen. Zahlreiche Corona-Patienten flohen beispielsweise aus den Krankenhäusern. Es habe bereits mehrere Fälle in verschiedenen Krankenhäusern gegeben, sagte der Direktor der Nationalpolizei, Jose Ángel González, auf einer Pressekonferenz in Madrid. Das bereite den Sicherheitsbehörden unnötigerweise eine "Riesenarbeit", um diese Patienten ausfindig zu machen und wieder in die Krankenhäuser zu bringen." ... "González klagte, neben solchen Patienten gebe es auch sonst "ziemlich viele verantwortungslose" Bürger, die etwa die vor eineinhalb Wochen verhängte Ausgangssperre verletzten. Im Rahmen des sogenannten Alarmzustandes habe man 80 "verantwortungslose und unsolidarische" Personen festnehmen müssen." ... "Die knapp 47 Millionen Einwohner Spaniens dürfen seit dem 15. März nur noch in wenigen Ausnahmefällen das Haus verlassen, etwa zum Einkaufen. Am Mittwoch soll das Parlament auf Antrag der linken Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez über eine Verlängerung des Alarmzustandes, der dritthöchsten Notstandsstufe, um weitere zwei Wochen bis zum 11. April abstimmen. Eine Verlängerung ist denkbar, denn das spanische Gesundheitswesen steht unter schwerem Druck. Allein etwa 5400 Beschäftigte im spanischen Gesundheitswesen wurden positiv auf das Virus getestet. Um sie zu unterstützen, haben in der besonders betroffenen Stadt Madrid mehrere Hotels ihre Zimmer für Krankenhauspersonal zur Verfügung gestellt."